Erfolgreich Gutachten verfassen (4): Der Befund

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Befund

Um ein Gut­ach­ten erstel­len zu kön­nen, muss zuvor der Sach­ver­halt einer Ange­le­gen­heit genau erho­ben wer­den. Das ist Auf­ga­be des Befun­des: Er dient der Fest­stel­lung von Tat­sa­chen, die mit den Fra­gen im Gut­ach­tens­auf­trag in Zusam­men­hang ste­hen. Es gilt, sich ein objek­ti­ves, voll­stän­di­ges und umfas­sen­des Bild zu machen. Dazu muss der Sach­ver­stän­di­ge unpar­tei­isch und unab­hän­gig vor­ge­hen und sich genau über­le­gen, wel­che Infor­ma­tio­nen er benö­tigt und wo er die­se bekom­men kann. Alle sei­ne Wahr­neh­mun­gen und Erkennt­nis­se fasst er dann im Befund zusammen.

Bei der Erstel­lung des Befun­des ist der Sach­ver­ständ­nis­se ganz auf sich allein gestellt. Er muss ent­schei­den, was er wis­sen will und wie er zu die­sem Wis­sen kommt. Erhe­ben sich somit fol­gen­de Fra­gen: Wie geht man vor? Wel­che Schrit­te sind zu tun? Die nach­ste­hen­den Anmer­kun­gen im Zusam­men­hang mit einem Gerichts­auf­trag wider­spie­geln natür­lich mein eige­nes Fach­ge­biet und des­sen übli­che Erfor­der­nis­se, den­noch wer­den sie weit­ge­hend auch in ande­ren Gebie­ten Gül­tig­keit haben.

Vor­be­rei­tung

Zunächst sind natür­lich Par­tei­en und Ver­tre­ter vom geplan­ten Orts­ter­min zu ver­stän­di­gen, Zeit und Treff­punkt sind zu vereinbaren.

Hat man mit tech­ni­schen Anla­gen zu tun, wird in fast allen Fäl­len eine ört­li­che Befund­auf­nah­me not­wen­dig sein, um sich ein Bild von den rea­len Ver­hält­nis­sen zu machen. Zuvor ist ein genau­es Stu­di­um der bis dato vor­lie­gen­den Unter­la­gen ange­bracht. Dar­aus erge­ben sich Fra­gen, die man am bes­ten in einer Lis­te zusammenfasst.

Dann sind noch Hilfs­mit­tel vor­zu­be­rei­ten wie zum Bei­spiel Mess­ge­rä­te, Schreib­un­ter­la­gen, Kame­ra, Dik­tier­ge­rät etc., wobei die Auf­ga­ben letz­te­rer auch von einem guten Han­dy über­nom­men wer­den kön­nen. Nicht zu ver­ges­sen ist die Bei­zie­hung von Hilfs­per­so­nal, falls erforderlich.

Ört­li­che Befundaufnahme

Es gibt natür­lich Anläs­se und Fäl­le, in denen ört­li­che Befund­auf­nah­men nicht mög­lich oder sinn­voll sind, etwa dann, wenn der zu betref­fen­de Gegen­stand nicht zugäng­lich ist oder nicht mehr exis­tiert. Ansons­ten ist eine ört­li­che Befund­auf­nah­me unum­gäng­lich, eige­ne Wahr­neh­mung ist durch nichts zu ersetzen.

Eini­ge Din­ge sind zu beachten:

Vor­be­spre­chung

Nach der Begrü­ßung und einem Dank für pünkt­li­ches Erschei­nen wird mit den Anwe­sen­den die Fra­ge­stel­lung aus dem Auf­trag noch­mals durch­ge­gan­gen, die geplan­te Vor­gangs­wei­se und der erfor­der­li­che Zeit­rah­men wer­den abge­stimmt. Die Anwe­sen­den kön­nen noch Infor­ma­tio­nen über­ge­ben und Wün­sche äußern. Wich­tig: Sach­ver­stän­di­ge kön­nen kei­ne Ein­ver­nah­men durch­füh­ren, das ist Auf­ga­be des Rich­ters! Also zwar Aus­kunfts­freu­di­gen gut zuhö­ren, sie aber ans Gericht verweisen.

Foto­gra­fie­ren

Es ist schon ein Gebot des Anstan­des, um Erlaub­nis zu fra­gen, bevor man mit der Anfer­ti­gung von Licht­bil­dern beginnt. Per­so­nen soll­ten mög­lichst nicht auf den Bil­dern zu sehen sein, aus­ge­nom­men dies ist not­wen­dig, etwa für Grö­ßen­ver­glei­che. Spie­geln­de Ober­flä­chen (Typen­schil­der bei­spiels­wei­se) soll­ten aus ver­schie­de­nen Blick­win­keln auf­ge­nom­men werden.

Noti­zen und Tonaufnahmen

Die schrift­lich vor­lie­gen­den eige­nen Fra­gen las­sen sich nun Punkt für Punkt abar­bei­ten, der  Schreib­block ist meist unent­behr­li­ches Hilfs­mit­tel, eine Ton­auf­zeich­nung der Befund­auf­nah­me kann als per­sön­li­che Gedan­ken­stüt­ze spä­ter hilf­reich sein, ins­be­son­de­re wenn vie­le Erläu­te­run­gen auf einen in kür­zes­ter Zeit „nie­der­pras­seln“.

Nach­be­spre­chung

Nach Abschluss der Bege­hung vor der Ver­ab­schie­dung emp­fiehlt sich eine kur­ze Nach­be­spre­chung mit Zusam­men­fas­sung der bis­he­ri­gen Wahr­neh­mun­gen, Ersu­chen um wei­te­re Unter­la­gen und Mit­tei­lun­gen zu wei­te­rer Vor­gangs­wei­se, Ter­min und gege­be­nen­falls zur Kostensituation.

Ergän­zen­de Informationen

Meist sind nicht alle Infor­ma­tio­nen aus dem Orts­ter­min zu bekom­men. Dazu sind fall­wei­se Gesprä­che mit und Rück­fra­gen etwa bei Her­stel­lern von Anla­gen und Gerä­ten erfor­der­lich. Auch die Ein­ho­lung von Ange­bo­ten oder die Anfor­de­rung von Fir­men­pro­spek­ten gehört dazu.

Aus­ar­bei­tung des Befundes 

Der schrift­lich aus­ge­ar­bei­te­te Befund ent­hält nun alle für die Fra­ge­be­ant­wor­tung rele­van­ten Wahr­neh­mun­gen und Erkennt­nis­se. Es han­delt sich aus­schließ­lich um fest­ge­stell­te Tat­sa­chen, Ver­mu­tun­gen oder Behaup­tun­gen haben dar­in kei­nen Platz.

Eine Aus­wahl der ange­fer­tig­ten Licht­bil­der dient der Erläu­te­rung der Sach­ver­hal­te, am bes­ten bin­det man sie in den Text ein, was des­sen Les­bar­keit und Ver­ständ­lich­keit erhöht. Auch Dia­gram­me, Zeich­nun­gen und ein­fa­che Hand­skiz­zen kön­nen eben­so sehr gute Hilfs­mit­tel sein.

Berech­nun­gen und Auswertungen

Wenn vor Ort Mes­sun­gen durch­ge­führt und Daten erho­ben wur­den, sind die­se aus­zu­wer­ten und anschau­lich dar­zu­stel­len, da sie ansons­ten kein Nut­zen brin­gen wür­den. Eben­so sind alle rele­van­ten Berech­nun­gen, ihr Ablauf und ihre Ergeb­nis­se, sorg­fäl­tig dar­zu­le­gen. Auch Vari­an­ten kön­nen hier auf­ge­schlüs­selt sein, etwa ent­spre­chend den unter­schied­li­chen Ansät­zen der Parteien.

Haben Sie Anmer­kun­gen zum The­ma? Ich freue mich über Ihre Mitteilung!

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