Preis und Wert (12) – Die Gefahr des ersten Preises

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Erster <<<preis(IRS) – Wohl jeder, der ein­mal eine Anschaf­fung täti­gen woll­te, hat fol­gen­de Erfah­rung gemacht: Da hat­te man vor, einen Gegen­stand zu erwer­ben oder eine Dienst­leis­tung durch­füh­ren zu las­sen und hat sich erst ein­mal unter mög­li­chen Pro­duk­ten oder Ange­bo­ten umge­schaut. Eine kon­kre­te Preis­vor­stel­lung gab es noch nicht, viel­leicht lag dazu auch der Umfang des Gesuch­ten noch zu wenig fest. Aber im Lauf der Din­ge ist irgend­wann von irgend­wem das ers­te Mal ein Preis genannt wor­den, viel­leicht auch nur als vage Andeu­tung oder nur so neben­bei. Und die­se Infor­ma­ti­on bleibt fest haf­ten wie ein schwer ablös­ba­res Klebeetikett.

Anker­ef­fekt

Die „Kogni­ti­ons­psy­cho­lo­gie“ beschäf­tigt sich sehr stark mit Ein­flüs­sen auf Kauf­ent­schei­dun­gen. Einer ihrer Ver­tre­ter war der israe­lisch-US-ame­ri­ka­ni­sche Psy­cho­lo­ge und Nobel­preis­trä­ger Dani­el Kah­ne­mann, der – zusam­men mit ande­ren – erst­mals den Begriff „Anker­ef­fekt (ancho­ring bias)“ wis­sen­schaft­lich beschrie­ben hat: Er bezeich­net damit einen unbe­wuss­ten Denk- und Wahr­neh­mungs­feh­ler, oder anders gesagt jene Art von Selbst­täu­schung, die dazu führt, dass eine auf­ge­nom­me­ne Erst­in­for­ma­ti­on in einer Sache unbe­wusst als Maß­stab für alle spä­te­ren Ein­schät­zun­gen zu eben­die­ser oder ähn­li­cher Sachen dient.

Ers­ter Preis 

Die prak­ti­sche Fol­ge für Frei­be­ruf­ler, Selb­stän­di­ge etc. besteht dar­in, sehr zurück­hal­tend zu sein mit Preis­an­ga­ben oder ‑schät­zun­gen, vor allem mit vor­schnel­len. Zu rasch könn­te eine unbe­dach­te Äuße­rung auf die (hier scherz­haft so for­mu­lier­te) Fra­ge des Kun­den „Was ers­te Preis?“ die Grö­ße fest­le­gen, in der er die Ant­wort auf sei­ne spä­te­re (schmerz­haf­te) Fra­ge „Was letz­te Preis?“ erwar­ten wird. Es bedarf also sei­tens des Anbie­ters eines guten Maßes an Selbst­dis­zi­plin, die eige­nen „Kar­ten“ auch in einem noch so ami­ka­len Gespräch nicht unüber­legt und ohne Rück­sicht auf detail­lier­te Kal­ku­la­ti­on aufzudecken.

Der Fal­le entkommen 

Was kann man tun, um der Erst­preis-Fal­le zu ent­ge­hen? Eine sehr häu­fig und gleich zu Beginn gestell­te Fra­ge einer bestimm­ten Kate­go­rie von Rat­su­chen­den an den Sach­ver­stän­di­gen lau­tet: „Was kos­tet bei Ihnen ein Gut­ach­ten?“. Eine logi­sche Ant­wort wäre zum Bei­spiel: „Was kos­tet ein Auto? – Soll hei­ßen: Es kommt drauf an, wel­che Ansprü­che Sie stel­len und was Sie sich leis­ten wol­len!“ Die­se Art Anru­fer legt dann meist Moti­ve und Erwar­tun­gen dar, wor­aus sich  ergibt, dass der Sach­ver­stän­di­ge nicht die rich­ti­ge Adres­se ist, etwa wenn das Gut­ach­ten als argu­men­ta­ti­ve Grund­la­ge für irgend­ei­ne pri­va­te Feh­de die­nen soll.

Preis­band

Bleibt der Inter­es­sent hart­nä­ckig und will nach wie vor einen Sach­ver­stän­di­gen als Bei­stand, anstatt sich einen Rechts­an­walt zu suchen, kann man ihm ein Preis­band nen­nen, bei­spiels­wei­se etwa so: „Der Min­dest­auf­wand, mit dem Sie für ein Gut­ach­ten übli­cher­wei­se rech­nen müs­sen, beträgt … Euro, dazu kommt noch die Umsatz­steu­er. Nach oben ist dann kei­ne Gren­ze gesetzt. Mein Stun­den­satz beträgt übri­gens … Euro, ohne Umsatz­steu­er.“  Vie­le rea­li­sie­ren zu die­sem Zeit­punkt, dass der geplan­te Rache­feld­zug teu­er – zu teu­er – wer­den könn­te und been­den nach einer Schreck­se­kun­de das Gespräch recht rasch.

Optio­nen

Eine wei­te­re Mög­lich­keit, der Erst­preis-Fal­le zu ent­kom­men, habe ich von mei­nen Freun­den Alfred Lang und Ewald Samer ken­nen­ge­lernt. Sie haben Ange­bo­te aus dem Bereich Haus­tech­nik meist so gestal­tet, dass sie dem Kun­den Wahl­mög­lich­keit zwi­schen Vari­an­ten gege­ben haben, meist drei an der Zahl: Die güns­tigs­te Preis­klas­se mit dem Namen „Eco­no­my“, die mitt­le­re mit der Bezeich­nung „Stan­dard“ und die höchs­te mit dem Titel „Exklu­siv“. Ein­ge­bau­ter Mit­be­werb, sozu­sa­gen: Denn der Kun­de war dann eher geneigt, sich inten­siv mit die­sen klar beschrie­be­nen Vari­an­ten zu beschäf­ti­gen und unter die­sen zu ent­schei­den, anstatt sich mit Ange­bo­ten ande­rer Mit­be­wer­ber auseinanderzusetzen.

Preis­ober­gren­ze

Ein gänz­lich ande­rer, umge­kehr­ter Fall liegt vor, wenn der Inter­es­sent für eine Leis­tung eine Preis­ober­gren­ze fest­ge­legt hat oder – zum Bei­spiel als Sach­be­ar­bei­ter – eine sol­che vor­ge­ge­ben bekommt. Die­ser Fall tritt nicht sel­ten bei grö­ße­ren Unter­neh­men auf. Was tun, wenn die aus Sicht des Sach­ver­stän­di­gen im Nor­mal­fall erfor­der­li­che Leis­tung wesent­lich teu­rer ange­bo­ten wer­den müss­te? Wird er ein Ange­bot dan­kend ableh­nen? – Wenn er ein guter Geschäfts­mann ist – und das soll­te auch ein Sach­ver­stän­di­ger sein – sicher nicht! Was tut er also? Er bie­tet eine stark abge­speck­te Vari­an­te an, die mit ange­pass­tem (gerin­ge­rem) Auf­wand viel­leicht bereits acht­zig Pro­zent der Ergeb­nis­se – und damit die wich­tigs­ten – lie­fert. Ein Opti­ons­pa­ket für den feh­len­den Teil braucht er gar nicht anzu­bie­ten, weil – aus Erfah­rung mit grö­ße­ren Unter­neh­men – der abge­speck­te Teil bereits für eine Ent­schei­dungs­fin­dung völ­lig ausreicht …

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