Vorhabenberichte

Ü

Eine der her­aus­for­dernds­ten Auf­ga­ben fällt dem Haupt-Sach­ver­stän­di­gen eines Zivil­pro­zes­ses dann zu, wenn er im Zuge eines Ver­fah­rens die Koor­di­nie­rung kom­ple­xer Befund­auf­nah­men ver­an­las­sen und über­wa­chen muss. Das ist zum Bei­spiel dann der Fall, wenn im Rah­men eines Orts­ter­mins meh­re­re Sach­ver­stän­di­ge mit­samt deren Hilfs­kräf­ten inner­halb eines zeit­li­chen und ört­li­chen Rah­mens ihre Arbeit erle­di­gen müs­sen. Ent­schei­dend für den rei­bungs­lo­sen Ablauf eines sol­chen Anlas­ses ist eine lücken­lo­se Kom­mu­ni­ka­ti­on bereits früh genug im Vor­feld, ein wert­vol­les Hilfs­mit­tel dazu ist der Vorhabensbericht.

Hohe Qua­li­tät soll­te nicht nur ein allei­ni­ges Kri­te­ri­um für das Gut­ach­ten – also das Arbeits­er­geb­nis – eines Sach­ver­stän­di­gen sein, son­dern soll­te genau­so auch für die gesam­te Tätig­keit gel­ten, dem­nach nicht nur für das „Was“, son­dern auch für das „Wie“. Gesprä­che mit Rich­te­rin­nen und Rich­tern haben immer wie­der bestä­tigt, dass gute Sach­ver­stän­di­ge dar­an zu erken­nen sind, dass sie umsich­tig agie­ren, will hei­ßen, dass sie sich auch auf das Umfeld ihrer Tätig­keit ein­las­sen und genau regis­trie­ren, was gera­de benö­tigt wird. Sie han­deln ein­fach dann, wenn es dem Ver­fah­ren und den damit befass­ten Per­so­nen in bes­tem Sin­ne dien­lich ist.

Pra­xis­bei­spiel

„Grau, teu­rer Freund ist alle Theo­rie, und grün des Lebens gold­ner Baum“ ist ein bekann­tes Zitat aus Goe­thes „Faust“, das auch hier gilt, denn am rasches­ten erklärt sich der Sinn eines Vor­ha­ben­be­richts anhand eines Bei­spiels aus der Pra­xis. Nach­fol­gend sind des­halb die wesent­li­chen Bau­stei­ne eines sol­chen ech­ten Vor­ha­ben­be­richts dar­ge­stellt. Die­ser wur­de ver­fasst, weil es sich im Ver­lauf einer vor­her­ge­hen­den Befund­auf­nah­me erge­ben hat, dass wei­te­re und ver­tie­fen­de Befun­dun­gen not­wen­dig und von den Par­tei­en auch gewünscht waren. Die ver­fah­rens- und per­so­nen­be­zo­ge­nen Anga­ben im Berichts­text wur­den natür­lich entfernt.

Ergeht per E‑Mail an: 

Gericht: …
(Bezeich­nung des Gerichts, z.Hd. Frau/Herr Rat …, Adres­se, E‑Mail)

(für die nach­fol­gen­den Per­so­nen oder Insti­tu­tio­nen sind Name, Adres­se, Mobil­num­mer zur raschen Erreich­bar­keit sowie E‑Mail-Adres­se angegeben)

Kla­ge­ver­tre­ter: …

Beklag­ten­ver­tre­ter: …

Sach­ver­stän­di­ger für Metallurgie: …

Sach­ver­stän­di­ger für Elektrotechnik: …

Für Mes­sun­gen bei­zu­zie­hen­de Hilfskraft: …

Betrifft:

Rechts­sa­che … gegen …, Gericht …,  Geschäftszahl …

Gegen­stand:

Ergän­zen­de Befund­auf­nah­men am … und am …
im Objekt …  am Schwimm­be­cken im Fitnessbereich

Beab­sich­tig­te Vorhaben 

In obi­ger Rechts­sa­che wur­de anläss­lich des Orts­ter­mins am … eine ergän­zen­de Befund­auf­nah­me ver­ein­bart. Die bei­zu­zie­hen­den Sach­ver­stän­di­gen und die Hilfs­kraft haben mir tele­fo­nisch ihre Teil­nah­me bestä­tigt. Nach tele­fo­ni­scher Mit­tei­lung der Beklag­ten­ver­tre­tung vom … sind die Ter­mi­ne auch von Beklag­ten­sei­te fixiert.
Die­ser Bericht über die zur Befund­auf­nah­men beab­sich­tig­ten Vor­ha­ben ergeht an alle Betei­lig­ten, damit sie die nöti­ge Über­sicht haben, ihren Ein­satz­ter­min und ‑zweck ken­nen und damit gute Koor­di­na­ti­on und ein rei­bungs­lo­ser Ablauf gege­ben sind.

Ter­mi­ne und Tätigkeiten: 

Mon­tag, (Datum), Beginn 9:00 Uhr 
Das Schwimm­be­cken wird ent­leert, was einen Zeit­raum von vor­aus­sicht­lich 2 bis 3 Stun­den erfor­dern wird. In die­sem Zeit­raum erfolgt die Pro­be­nah­me von Kor­ro­si­ons­pro­duk­ten zur Beweis­si­che­rung durch den Sach­ver­stän­di­gen für Metall­ur­gie. Die Kor­ro­si­ons­pro­duk­te am Boden des Beckens dür­fen nicht mit Luft in Berüh­rung kommen.
Die Pro­ben wer­den vor­erst vom Sach­ver­stän­di­gen für Metall­ur­gie auf­be­wahrt für den Fall, dass zu einem spä­te­ren Zeit­punkt wei­te­re Unter­su­chun­gen erfor­der­lich sind. – Ich gehe davon aus, dass die Arbei­ten bis spä­tes­tens 12:00 Uhr erle­digt sein werden.

Diens­tag, (Datum), Beginn 9:00 Uhr 
Das Becken ist zur Gän­ze ent­leert. An die­sem Tag erfolgt die Mes­sung der Erdungs­wi­der­stän­de von metal­li­schen Becken­ein­bau­tei­len (Wand- und Boden­durch­füh­run­gen) durch die Hilfs­kraft unter Auf­sicht des Sach­ver­stän­di­gen für Elek­tro­tech­nik, der auch das Pro­to­koll führt.
Es ist wich­tig, dass zumin­dest drei Boden­durch­füh­run­gen (Ein­ström­öff­nun­gen) und wenn mög­lich eine der Wand­öff­nun­gen (Ansau­gung für Gegen­strom-Schwimm­an­la­ge) frei­ge­legt sind, was bedeu­tet, dass die Abdeck­kap­pen und ‑git­ter demon­tiert sein müssen.
Da die­se not­wen­di­ge Demon­ta­ge fach­ge­recht und ins­be­son­de­re unter sorg­fäl­ti­ger Bedacht­nah­me auf Schwimm­bad­fo­lie, Abdich­tun­gen etc. erfol­gen muss, ersu­che ich auf die­sem Weg die Haus­ei­gen­tü­mer, dies durch das die Schwimm­bad­an­la­ge betreu­en­de Unter­neh­men zu veranlassen.
Wäh­rend der Durch­füh­rung der Mes­sun­gen muss der Zugang zum Tech­nik­raum gege­ben sein. – Auch in die­sem Fall gehe ich davon aus, dass die Arbei­ten bis spä­tes­tens 12:00 Uhr erle­digt sein werden.

Sons­ti­ges:

Die Beauf­tra­gung der bei­den Sach­ver­stän­di­gen erfolgt durch das Gericht, die Hilfs­kraft wird von mir beauftragt.

Ich ersu­che alle Betei­lig­ten um Kennt­nis­nah­me und ent­spre­chen­de Veranlassung.

Wei­ters bit­te ich im Fall von Unklar­hei­ten rückzufragen.

(Gezeich­net …)

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