Die Leiden der jungen Sachverständigen (2)

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Lernen

Ein ange­hen­der all­ge­mein beei­de­ter und gericht­lich zer­ti­fi­zier­ter Sach­ver­stän­di­ger muss neben gesetz­li­chen Vor­ga­ben eini­ge grund­le­gen­de per­sön­li­che Vor­aus­set­zun­gen erfül­len. Dazu zählt neben Fach­kennt­nis­sen und aus­rei­chen­der Erfah­rung im ange­stamm­ten Tätig­keits­feld die Fähig­keit, Gut­ach­ten in einem Stil zu ver­fas­sen, der einem Lai­en ver­ständ­lich ist. Was wie­der­um beinhal­tet, dass die­se sei­ne Gut­ach­ten durch­dach­te Wort­wahl und Satz­ge­stal­tung auf­wei­sen und gram­ma­ti­ka­lisch kor­rekt geschrie­ben sind. Das soll­te selbst­ver­ständ­lich sein, ist es aber nicht immer. Auch eine Zer­ti­fi­zie­rung muss kein Garant dafür sein.

Als lang­jäh­ri­ges Mit­glied von Kom­mis­sio­nen, die jenen auf den Zahn füh­len, die an einer Sach­ver­stän­di­gen-Kar­rie­re bei Gericht inter­es­siert sind, kann ich fest­hal­ten, dass dabei in jeder Hin­sicht auf hohes Niveau geach­tet wird. Es ist vor allem im Inter­es­se der Jus­tiz, dass Sach­ver­stän­di­gen-Prü­fun­gen kei­ne blo­ße Form­sa­che sind, son­dern eine Art Rück­ver­si­che­rung, dass es spä­ter kei­ne unnö­ti­gen Pro­ble­me gibt, die irgend­wie auf man­geln­de Kom­pe­tenz eines Sach­ver­stän­di­gen zurück­zu­füh­ren sein könnten.

Die Jus­tiz ver­langt von Sach­ver­stän­di­gen Qualität

Weil man besag­tes hohes Niveau von jedem erwar­tet, der die Zer­ti­fi­zie­rung eines öster­rei­chi­schen Gerichts vor­wei­sen kann, sieht man sich Bewer­ber sehr genau an. Manch­mal stellt der vor­sit­zen­de Rich­ter der Kom­mis­si­on nach dem Gespräch mit dem Aspi­ran­ten vor einem Ent­scheid an die Prü­fer die Fra­ge, ob man sich ihn oder sie denn als brauch­ba­ren Kol­le­gen vor­stel­len kön­ne. Oder wel­chen Ein­druck man hat, wenn man sich die­sen in einer Befund­auf­nah­me mit einem Dut­zend emo­ti­ons­ge­la­de­ner Teil­neh­mer denke.

Gericht­li­che Zer­ti­fi­zie­rung bringt Vertrauen

Eine Zer­ti­fi­zie­rung und Eides­ab­le­gung bringt Ver­trau­en nicht nur bei Gericht, son­dern ist auch im Geschäfts­le­ben nicht von Nach­teil, weil es das Anse­hen der Per­son zu stär­ken ver­mag. Der Zusatz „zer­ti­fi­ziert“ für einen Sach­ver­stän­di­gen ist nicht unwich­tig, schließ­lich hebt er aus der All­ge­mein­heit her­aus. Denn eine blo­ße Bezeich­nung „Sach­ver­stän­di­ger“ allein wäre zu wenig, der Begriff ist  gesetz­lich nicht geschützt, sodass sich jeder, der sich dafür hält, eben als Sach­ver­stän­di­ger bezeich­nen kann.

Es gibt auch ande­re Zertifizierungen

Für jene Per­so­nen, denen an einer Zer­ti­fi­zie­rung an einem öster­rei­chi­schen Gericht wenig gele­gen ist oder die eine sol­che nicht schaf­fen, gibt es ande­re Arten, zu einer Urkun­de zu kom­men, die irgend­ei­ne Form von Zer­ti­fi­zie­rung als Sach­ver­stän­di­ger beschei­nigt. Was wie gesagt von Vor­teil sein kann, wenn man damit sei­ne (frei-)berufliche oder unter­neh­me­ri­sche Stel­lung im Geschäfts­le­ben auf­fri­schen kann. Und wenn man dar­auf hofft, von Ver­si­che­run­gen als Gut­ach­ter beschäf­tigt zu werden.

Gut­ach­ten betrach­te ich ger­ne kri­tisch, vor allem die eigenen

Unlängst ist mir ein Ver­si­che­rungs­gut­ach­ten eines in einem EU-Land zer­ti­fi­zier­ten, in Öster­reich täti­gen jün­ge­ren Sach­ver­stän­di­gen in die Hän­de gekom­men. Sein Über­brin­ger – nicht der Ver­fas­ser – erklär­te dazu, die Ver­si­che­rung sei damit zufrie­den gewe­sen. Den­noch hat er mich gebe­ten, es bei Gele­gen­heit durch­zu­se­hen und ihm mei­ne Mei­nung dar­über kund­zu­tun. Qua­li­täts­ma­nage­ment für Sach­ver­stän­di­ge ist mein The­ma und ich gel­te als auf­merk­sa­mer Kri­ti­ker von  Gut­ach­ten – ins­be­son­de­re mei­ner eigenen.

Ver­schwur­beln bringt nichts

Da lag es also. Äußer­lich auf den ers­ten Blick tadel­los, mit gefäl­li­ger Gestal­tung und schö­nem Schrift­bild, optisch anspre­chend. Ich begin­ne zu lesen. Ich gehe davon aus, dass der Ver­fas­ser was von sei­nem Fach ver­steht, fach­lich kann ich nicht viel dazu sagen. Aber die­se vie­len lan­gen Sät­ze in Pas­siv­form in der Art „Vom VN wur­den die Unter­la­gen über­ge­ben …“ mit leich­ter Ver­schwur­be­lungs­ten­denz, die man noch­mals lesen muss, um den Sinn halb­wegs zu erfas­sen – anstren­gend! Hab‘ es dann doch durch­ge­zo­gen und geriet in sta­tis­ti­sches Erstau­nen über die ver­wen­de­te Grammatik.

Gram­ma­ti­ka­li­sche Beson­der­hei­ten sta­tis­tisch erfasst

Ja, Erstau­nen über den Reich­tum allein schon an Ruf­zei­chen! Auf 22 Sei­ten ins­ge­samt 64 Stück!!! Das muss man erst ein­mal schaf­fen!!! Und erst das ver­schwen­de­ri­sche Füll­horn an über­flüs­si­gen Bei­stri­chen, die der Ver­fas­ser über den Text aus­ge­gos­sen hat­te: Ins­ge­samt 161 Stück! Davon hät­te man leicht die paar feh­len­den bedie­nen kön­nen. Und die Viel­falt der Sei­ten­an­ga­ben: Am Titel­blatt ist von 30 die Rede, in den Fuß­no­ten mal von 16, dann von 22, was dem tat­säch­li­chen End­stand ent­spricht. Das Titel­blatt meint dafür, das Gut­ach­ten sei auf den Sei­ten 27 bis 29 zu fin­den. Die exis­tie­ren aber nicht.

Ler­nen scha­det nie

Ich will mich hier kei­nes­falls lus­tig machen über die Arbeit ande­rer. Mir sind selbst auch nach jahr­zehn­te­lan­ger Pra­xis Feh­ler pas­siert, die ich – zum Glück – fast alle noch recht­zei­tig bemerkt habe, sodass im End­ef­fekt dadurch nur wenig Unge­mach ver­ur­sacht wor­den ist. Aber von einem Gut­ach­ter – auch und gera­de wenn er jung ist – darf ich ver­lan­gen, dass er ele­men­ta­re Gram­ma­tik beherrscht und leicht ver­ständ­lich zu schrei­ben in der Lage ist. Lei­der scheint eine HTL-Matu­ra auch dafür kein Garant mehr zu sein. Also, lie­ber Kol­le­ge, falls Sie sich betrof­fen füh­len soll­ten: (Nach-)Lernen scha­det nie!

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