Noch Fragen?

Frage

Fra­gen spie­len aus der Sicht eines Sach­ver­stän­di­gen in einem Gerichts­ver­fah­ren eine zen­tra­le Rol­le. Im Lau­fe eines Ver­fah­rens kom­men Fra­gen auf, die nur der Fach­ex­per­te beant­wor­ten kann. Das Gericht fasst sie in einem Beschluss zusam­men und beauf­tragt den Sach­ver­stän­di­gen, eine Ant­wort dar­auf zu geben. Was aber aus ver­schie­den Grün­den oft nicht klappt: Etwa wenn die Sache in ein ande­res Fach­ge­biet gehört, wenn eine Ant­wort dar­auf man­gels aus­rei­chen­der Grund­la­gen nicht mög­lich ist oder wenn Fra­gen für das Ver­fah­ren zweit­ran­gig oder gar unwich­tig wer­den. Das war in der Ver­hand­lung heu­te der Fall.

„Das Gericht besucht sie auch ger­ne ein­mal zu Hau­se!“ – Einen Wer­be­spruch die­ser Art gibt es nicht, er wür­de wohl bei vie­len eher ein mul­mi­ges Gefühl hin­ter­las­sen. Der klei­ne Scherz sei aber erlaubt, denn in mei­ner Lauf­bahn ist es schon des Öfte­ren vor­ge­kom­men, dass eine „Tag­sat­zung“, wie das so schön im Gerichts­deutsch heißt, in pri­va­ten Räu­men oder Lie­gen­schaf­ten statt­ge­fun­den hat. Dass ist zweck­mä­ßig, wenn sich zum Bei­spiel der Rich­ter selbst einen Über­blick ver­schaf­fen möch­te oder aber wenn Sach­ver­hal­te vor­lie­gen, die nur durch rich­ter­li­chen Orts­au­gen­schein oder Ver­neh­mun­gen vor Ort geklärt wer­den können.

Kon­zen­tra­ti­on auf Wesentliches …

In mei­nem Fall ging es aber um das The­ma Fra­gen. Das gegen­ständ­li­che Gerichts­ver­fah­ren dau­er­te schon eine gan­ze Wei­le, mei­ne ers­te Befund­auf­nah­me lag schon ein Jahr zurück. Seit­her hat­te es meh­re­re Ver­hand­lun­gen mit Ver­neh­mung von Par­tei­en und Zeu­gen gege­ben. Die ursprüng­lich der Befun­dung zugrun­de­lie­gen­den Fra­gen des Gerichts hat­ten in der Zwi­schen­zeit eini­ges an Zuwachs bekom­men, ergän­zen­de Befund­auf­nah­men waren erfor­der­lich gewor­den. Dazu kam, dass sich auf­grund der Zeu­gen­aus­sa­gen und der Ereig­nis­se der Fokus des Ver­fah­rens all­mäh­lich auf weni­ge Fra­gen zu kon­zen­trie­ren begann und die ande­ren in den Hin­ter­grund traten.

… führt zum Set­zen von Prioritäten

Im End­ef­fekt hat­te dies zur Fol­ge, dass die voll­stän­di­ge Klä­rung der Sach­ver­hal­te und die Beant­wor­tung der weni­gen zen­tra­len Fra­gen in recht­li­cher Hin­sicht aus­rei­chen wür­den, um in der Sache ein Urteil zu spre­chen und das Ver­fah­ren in die­ser Instanz zu been­den. Die Beant­wor­tung der rest­li­chen – etwa zwan­zig – Fra­gen wäre somit nicht erfor­der­lich. Für mich bedeu­te­te dies zwei­er­lei: Ers­tens wur­de der Gut­ach­tens­auf­trag auf die Beant­wor­tung der weni­gen Fra­gen ein­ge­schränkt, das Gut­ach­ten wür­de also wesent­lich kür­zer aus­fal­len als ursprüng­lich vorgesehen.

Kos­ten und Termine

Zwei­tens hat­te ich aber auch zu beach­ten, dass bereits beträcht­li­cher Zeit­auf­wand in die Beant­wor­tung der rest­li­chen Fra­gen gesteckt wor­den war. Mei­ne erfor­der­li­che Reak­ti­on dar­auf war ein ent­spre­chen­der Hin­weis an Rich­ter und Par­tei­en­ver­tre­ter. Die­se nah­men den genann­ten Betrag zur Kennt­nis und auch den noch zu erwar­ten­den Auf­wand. Danach wur­de noch die Ter­min­si­tua­ti­on erör­tert, was inso­fern span­nend war, dass wir alle noch nichts vom kom­men­den Lock­down wuss­ten. Alle geplan­ten Ter­mi­ne waren für die Zeit danach ange­setzt. Kann nur hof­fen, dass wei­te­re Sach­ver­stän­di­ge und Hilfs­kräf­te mitspielen.

Offen­sicht­li­ches und Unbeantwortbares

Erwäh­nens­wert war auch die Tat­sa­che, dass die Ant­wort auf ein­zel­ne Fra­gen bereits in den Unter­la­gen im Gerichts­akt vor­lag. Was macht ein Sach­ver­stän­di­ger dann? Jeden­falls nicht schnodd­rig rück­fra­gen, ob man nicht selbst das Offen­sicht­li­che erken­nen kön­ne. Nein, statt­des­sen wird er nüch­tern und kom­men­tar­los den Sach­ver­halt dar­le­gen. Ande­re Fra­gen betra­fen völ­lig oder groß­teils ande­re Fach­ge­bie­te als mein eige­nes, hier mache ich gleich Vor­schlä­ge, wel­che Fach­grö­ße dafür in Fra­ge käme. Es ist leich­ter, mit jeman­dem zusam­men­zu­ar­bei­ten, den man bereits kennt und mit dem man gute Erfah­run­gen gemacht hat.

Noch Fra­gen?

Zwei Fra­gen waren schlicht nicht zu beant­wor­ten. Eine des­halb, weil dafür Tei­le der Anla­ge, um die es hier ging, hät­ten zer­stört und wie­der auf­ge­baut wer­den müs­sen. Außer­dem wäre im gera­de bevor­ste­hen­den Win­ter der Heiz­be­trieb für eini­ge Zeit unter­bro­chen gewe­sen. Die zwei­te, weil die betref­fen­de Sache schon ver­baut und damit unzu­gäng­lich war und dazu auch kei­ne aus­rei­chen­de Doku­men­ta­ti­on etwa in Form von Licht­bil­dern vor­ge­le­gen ist. – Soweit mein aktu­el­les Fall­bei­spiel. Der Ant­wor­ten wird aber erst am Schluss des Ver­fah­rens ein Ende sein, wenn ich am Ende in der zu erwar­ten­den Gut­ach­tens­er­ör­te­rung nur mehr ein “Nein“ bekom­me auf mei­nen Schluss­satz „Noch Fragen?“

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