Wie man die Gefahr von Befangenheit vermeidet

Gefahr

Am Tag vor einer Gerichts­ver­hand­lung mel­det sich bei mir ein Ver­tre­ter der Lie­fer­fir­ma eines Geräts, das in eben­die­ser Befund­auf­nah­me die zen­tra­le Rol­le spielt. Er stellt sich am Tele­fon kurz vor und scheint etwas ver­wun­dert, dass ich mich nicht mehr an ihn erin­nern kann. Er sei doch mit der Toch­ter mei­ner Cou­si­ne ver­hei­ra­tet gewe­sen, mitt­ler­wei­le sei­en sie ja schon seit etli­chen Jah­ren geschie­den. Lang­sam däm­mert mir, wer hier mit mir redet. An sein Äuße­res kann ich mich nur mehr sehr vage erin­nern. Aber ja, wir hat­ten, sofern ich mich rich­tig erin­ne­re, eine pri­va­te Begeg­nung, eine ein­zi­ge, vor sehr lan­ger Zeit.

Damals leb­te das noch nicht geschie­de­ne Paar in unse­rem Wohn­ort, wir haben sie ein­mal besucht. Wann hat das statt­ge­fun­den? Kei­ne Ahnung. Aber mei­ne Frau weiß spä­ter Bescheid – Frau­en wis­sen in sol­chen Din­gen immer Bescheid – und ist sich sicher, dass das vor elf Jah­ren der Fall war. – Nun, der ent­fern­te ehe­ma­li­ge Anver­wand­te teilt mir mit, dass an der mor­gi­gen Gerichts­ver­hand­lung teil­neh­men wer­de, er sei Lei­ter der tech­ni­schen Trup­pe des Lie­fer­un­ter­neh­mens und dazu da, nicht nur dem beklag­ten Instal­la­ti­ons­un­ter­neh­men, son­dern allen Anwe­sen­den für tech­ni­sche Aus­künf­te zur Ver­fü­gung zu stehen.

Gefahr

Es ist mir zuvor in der Sach­ver­stän­di­gen­tä­tig­keit bei Gericht noch nie pas­siert, dass mir ein irgend­wie in ent­fern­ter ver­wandt­schaft­li­cher Bezie­hung Ste­hen­der in die Que­re gekom­men wäre. Jeden­falls tauch­te vor mei­nem inne­ren Auge sofort das Warn­schild mit der blin­ken­den Auf­schrift „Befan­gen­heit“ auf. Der Erwähn­te erschien wie ange­kün­digt, war für mich aber erst auf den zwei­ten Blick wie­der­erkenn­bar. Dem Rich­ter habe ich gleich nach Beginn den Sach­ver­halt erklärt, er nahm die Per­son als „ehe­ma­li­gen Ver­schwä­ger­ten“ des Sach­ver­stän­di­gen ins Protokoll.

Infor­ma­ti­on

Anschlie­ßend hat der Rich­ter die Run­de der Form hal­ber gefragt, ob sie gegen mich Beden­ken wegen Befan­gen­heit äußern woll­ten, weil ich in die­sem Ver­fah­ren zufäl­lig auf einen ehe­mals Ver­schwä­ger­ten gesto­ßen sei, den ich seit elf Jah­ren nicht mehr gese­hen hät­te. Der zu die­sem Zeit­punkt aus ande­ren Grün­den bereits übel gelaun­te Klä­ger war nahe an der Kip­pe, dies zu tun, wur­de aber von sei­nem Anwalt recht­zei­tig ein­ge­bremst. So konn­te die Ver­hand­lung ohne Schwie­rig­kei­ten wei­ter­ge­führt wer­den. Der Ex erfüll­te sei­ne selbst­ge­wähl­te Auf­ga­be als Aus­kunfts­per­son und erwies sich als hilf­reich und nützlich.

Uner­war­te­tes

Damit war die Sache aber noch nicht vor­bei. Der Lie­fe­rant hat­te bestimm­te Ver­spre­chun­gen gemacht. Als lan­ge nichts geschah, ersuch­te ich den Beklag­ten­ver­tre­ter um Mit­tei­lung, wann denn nun mit der Erle­di­gung zu rech­nen sei. Der Ter­min wur­de genannt, die Sache tat­säch­lich ver­ein­ba­rungs­ge­mäß aus­ge­führt, ich konn­te einen Ter­min für die mit dem Gericht ver­ein­bar­te Befund­auf­nah­me anset­zen. Da erhielt ich uner­war­tet ein E‑Mail des Ex-Ver­schwä­ger­ten mit der Ankün­di­gung, er wol­le in der Sache ein per­sön­li­ches Gespräch mit mir füh­ren und wür­de zu die­sem Zweck ger­ne mein Büro aufsuchen.

Offen­heit

Nun war rasches Han­deln ange­sagt. Mit flin­ken Fin­gern ant­wor­te­te ich auf sein Mail, teil­te ihm dar­in mit, dass in einem lau­fen­den Ver­fah­ren grund­sätz­lich Gesprä­che nur gemein­sam mit allen Betei­lig­ten und nur unter Kennt­nis und mit Zustim­mung des Gerichts erfol­gen dürf­ten. Ich erwähn­te auch, dass ich die­sen Schrift­ver­kehr dem Gericht und den Par­tei­en­ver­tre­tern offen­le­gen wer­de, was auch unver­züg­lich geschah. Zugleich äußer­te ich den Wunsch, er möge bei der geplan­ten Befund­auf­nah­me anwe­send sein oder einen infor­mier­ten Ver­tre­ter schicken.

Fazit

Mein Schrei­ben wur­de vom Gericht und den Betei­lig­ten kom­men­tar­los zur Kennt­nis gekom­men, Reak­tio­nen gab es kei­ne. Zur Befund­auf­nah­me kam ein gut infor­mier­ter Stell­ver­tre­ter des Ex, der Ter­min ver­lief in guter Atmo­sphä­re. – Es bestä­tig­te sich wie­der die Erkennt­nis, dass sich pro­ak­ti­ves Han­deln bezahlt macht. Viel­leicht erscheint das Bemü­hen um Kor­rekt­heit über­trie­ben, aber ich bin der Mei­nung, dass Grau­zo­nen bedin­gungs­los abzu­leh­nen sind, schließ­lich müs­sen Sach­ver­stän­di­ge schon den blo­ßen Anschein von Befan­gen­heit vermeiden.

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