Wärmepumpen-Ärger bringt Arbeitsschub für Gerichte

Adler

(Vor­ab­druck eines Arti­kels für die Zeit­schrift TGA Aus­ga­be 9/21) Ein Gerichts­sach­ver­stän­di­ger aus dem HLKS-Fach hat natur­ge­mäß haupt­säch­lich mit Anla­gen zu tun, die nicht oder nur schlecht funk­tio­nie­ren. In Bezug auf Hei­zungs­an­la­gen scheint zur­zeit ein Schwer­punkt der Gerichts­fäl­le auf dem Bereich Wär­me­pum­pen zu lie­gen. Abso­lu­ter Ren­ner sind Wär­me­pum­pen­an­la­gen mit Wär­me­ab­ga­be über Radia­to­ren, wobei hier ent­spre­chend dem Markt­an­teil zwar Anla­gen mit Wär­me­pum­pen der Bau­art Luft-Was­ser über­wie­gen, aber auch Erd­reich-Anla­gen mit Sole-Was­ser in Son­den- oder Kol­lek­tor­aus­füh­rung ver­tre­ten sind.

Eine gro­ße Anzahl von Pro­ble­men steht im Zusam­men­hang mit Gebäu­de­sa­nie­run­gen. Bau­herrn und ‑damen gehen rich­ti­ger­wei­se davon aus, dass eine Sanie­rung mit der Gebäu­de­hül­le zu begin­nen hat: Neue Fens­ter rein, Wär­me­däm­mung rauf. Der zwar noch gut funk­tio­nie­ren­de und oft gar nicht alte heiz­öl­be­feu­er­te Zen­tral­hei­zungs­kes­sel fliegt raus. Wer kei­nen Fern­wär­me- oder Gas­an­schluss hat und kei­ne Pel­lets-Hei­zung will, lan­det zwangs­läu­fig bei einer Wär­me­pum­pe. Was im Haus mit hoher Wahr­schein­lich­keit unver­än­dert zurück­bleibt, ist das rest­li­che Heiz­sys­tem, damit auch die Heizkörper.

Es wur­de nicht gerechnet …

Die in eini­gen mei­ner Fäl­le beauf­trag­ten und spä­ter geklag­ten Instal­la­teu­re gin­gen alle­samt davon aus, dass wegen der sanie­rungs­be­dingt ver­rin­ger­ten Heiz­last die vor­han­de­nen Radia­to­ren belas­sen wer­den könn­ten. Inter­es­san­ter­wei­se hat­te sich kei­ner der Betrof­fe­nen die Mühe gemacht, die tat­säch­li­che Heiz­last zu errech­nen. In allen Fäl­len muss­te irgend­ei­ne obsku­re Dau­men­re­gel als Weg­wei­ser zur Gerä­te­aus­wahl her­hal­ten. Dem­zu­fol­ge wur­den samt und son­ders auch die Heiz­flä­chen nicht dahin­ge­hend über­prüft, ob sie tat­säch­lich ein mit der Wär­me­pum­pe erfolg­rei­ches Zusam­men­spiel erwar­ten lie­ßen. Läs­ti­ge Fol­ge: Die erwar­te­ten oder gar ver­ein­bar­ten Raum­tem­pe­ra­tu­ren wur­den nicht erreicht.

… was fata­le Fol­gen haben kann

War­um wur­de so wenig gerech­net? War der Auf­wand dafür im Ange­bots­auf­wand nicht unter­zu­brin­gen? Ich weiß es nicht. Die Scheu, die Heiz­last nach­zu­rech­nen, führ­te im Fall eines beson­ders gut sanier­ten und mit 18cm Wär­me­däm­mung und exzel­len­ter Drei­fach­ver­gla­sung ver­se­he­nen Wohn­hau­ses zu einer der­art kras­sen Über­di­men­sio­nie­rung, dass die aus­ge­wähl­te Inver­ter-Luft-Was­ser-Wär­me­pum­pe dazu ver­dammt war, in jeder Pha­se der Heiz­pe­ri­ode an der unters­ten Gren­ze ihres Leis­tungs­be­reichs dahin­zu­grun­deln. Was sie auch schaff­te. Den Rest gab ihr aber die som­mer­li­che Warm­was­ser­be­rei­tung: Sie führ­te zwangs­läu­fig zu häu­fi­gem Tak­ten mit erwart­ba­rer Fol­ge: Der Kom­pres­sor schied vor­zei­tig aus sei­nem tech­ni­schen Leben.

Gera­de weil Instal­la­teu­re gut arbeiten …

Auch wenn es an die­ser Stel­le etli­che wei­te­re für Kun­den und Instal­la­teu­re unan­ge­neh­me Wär­me­pum­pen-Sto­ries zu berich­ten gäbe, möch­te ich aus Sach­ver­stän­di­gen­sicht ein posi­ti­ves Fazit zie­hen: Die öster­rei­chi­schen Instal­la­teu­re sind in mei­nen Augen sehr gut aus­ge­bil­det und die meis­ten Betrie­be krie­gen Wär­me­pum­pen­an­la­gen zur vol­len Zufrie­den­heit ihrer Kun­den tadel­los hin. Ver­wei­sen möch­te ich aber dar­auf, dass anspruchs­vol­le Anla­gen einen aus­rei­chen­den und vor allem aktu­el­len Wis­sens- und Kennt­nis­stand erfor­dern. Schät­zen reicht halt nicht!

… ist Sorg­lo­sig­keit auch bei Wär­me­pum­pen­an­la­gen nicht angebracht

Gera­de an Wär­me­pum­pen-Anla­gen, die ein Rück­grat unse­rer moder­nen Heiz­tech­nik dar­stel­len, ist ein Man­gel an Sorg­falt nicht hin­nehm­bar. Instal­la­teu­re müs­sen dem Ver­trau­en ent­spre­chen, das man in sie setzt. Ler­nen hört nie auf! Im Zwei­fels­fall mag es hilf­reich sein, sol­chen Her­stel­lern von Wär­me­pum­pen den Vor­zug zu geben, die sich nicht nur als Gerä­te­lie­fe­ran­ten sehen, son­dern den Instal­la­teur mit bewähr­ten Lösungs­vor­schlä­gen unter­stüt­zen. Und zum Schluss: Instal­la­teu­re soll­ten bewusst und aus frei­en Stü­cken prä­zi­se auf den Nut­zen ihrer Kun­den zie­len – und nicht unge­wollt auf den von Gerichtssachverständigen.

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