Begriffe und Definitionen

Frage

Eine der wich­ti­gen, aber auch oft for­dern­den Pflich­ten von Sach­ver­stän­di­gen ist das Klä­ren und Erklä­ren von Begrif­fen, die sie in ihren Gut­ach­ten ver­wen­den. Begrif­fe kön­nen unter­schied­li­che Bedeu­tun­gen haben. Ein­fa­ches Bei­spiel: Unter einem „Pro­zess“ kann ich ein Gerichts­ver­fah­ren ver­ste­hen, genau­so aber den Ablauf eines Pro­duk­ti­ons­vor­gan­ges. Daher ist es in der Pra­xis unum­gäng­lich, Begrif­fe exakt zu defi­nie­ren. Ansons­ten könn­te etwa ein Laie, der das Gut­ach­ten liest, des­sen Sinn nicht erfas­sen oder aber irre­ge­lei­tet wer­den. Sach­ver­stän­di­ge müs­sen in die­sem Zusam­men­hang eini­ge Beson­der­hei­ten beachten.

Vor vie­len, vie­len Jah­ren habe ich als jun­ger Funk­tio­när einer unter­neh­me­ri­schen Inter­es­sens­ver­tre­tung ein Semi­nar besucht, das den aggres­si­ven Titel „Kampf­rhe­to­rik“ trug. Inhalt war eine Kurz­aus­bil­dung zum rich­ti­gen Ver­hal­ten in medi­en­wirk­sa­men Inter­views, Ver­hand­lungs­ge­sprä­chen und Debat­ten. Trai­ner war Rupert Lay, Pro­fes­sor der Jesui­ten-Hoch­schu­le Sankt Geor­gen in Frank­furt, Autor von Dut­zen­den von Büchern, kon­tro­ver­si­el­ler Theo­lo­ge, Psy­cho­the­ra­peut und Unter­neh­mens­be­ra­ter. Das drei­tä­gi­ge Semi­nar war knall­hart for­dernd und ging im Trai­ning für Auf­trit­te in Fern­seh­dis­kus­sio­nen an phy­si­sche und psy­chi­sche Grenzen.

Hohe Ver­ant­wor­tung erfor­dert genaue Vorbereitung

Von die­sem Semi­nar auch noch nach Jahr­zehn­ten haf­ten geblie­ben ist mir die Not­wen­dig­keit genau­er und von hoher Selbst­dis­zi­plin getra­ge­ner Vor­be­rei­tung auf schrift­li­che oder münd­li­che Äuße­run­gen jeg­li­cher Art. Die­se Prä­gung wur­de mir im Lau­fe des Berufs­le­bens umso wich­ti­ger, je höher die über­nom­me­ne Ver­ant­wor­tung wur­de. Die Ver­ant­wor­tung eines Sach­ver­stän­di­gen bei Gericht ist in mei­nen Augen beson­ders hoch. Denn Aus­sa­gen von Gut­ach­ten haben oft ein­schnei­den­de Aus­wir­kun­gen auf das Geschäfts- oder auch per­sön­li­che Leben vom Ver­fah­ren Betroffener.

Wich­tig ist dabei auch sorg­fäl­ti­ger Umgang mit Begriffen

Zur guten Vor­be­rei­tung gehört auch der sorg­fäl­ti­ge Umgang mit Begrif­fen und ihren Bedeu­tun­gen. Damit kom­me ich wie­der auf Rupert Lay zurück. Denn in sei­nem in vie­len Auf­la­gen erschie­ne­nen Buch „Dia­lek­tik für Mana­ger – Metho­den des erfolg­rei­chen Angriffs und der Abwehr“ sind dazu wert­vol­le Anwei­sun­gen ent­hal­ten. Lay weist dar­auf hin, dass Begrif­fe ins­be­son­de­re dann, wenn sie emo­tio­nal stark belegt sind, zuerst ein­mal ana­ly­siert wer­den müs­sen. Die­ser Hin­weis ist mei­nes Erach­tens etwa auch für in Gut­ach­ten ver­wen­de­te tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Begrif­fe bedeutsam.

Ori­gi­nal­zi­ta­te sind im Fol­gen­den kur­siv (und an die neue Recht­schrei­bung ange­passt) wiedergegeben.

Eine Begriffs­ana­ly­se geschieht in vier Schritten: 

-          Es wird der Inhalt des Begrif­fes aus­ge­macht. Hier unter­schei­den wir not­wen­di­gen und frei­en Inhalt. Der not­wen­di­ge Inhalt wird in der guten Defi­ni­ti­on des Begrif­fes auf­tau­chen. (Mei­ne Anmer­kung dazu: Die Defi­ni­ti­on kann einer aus der Fach­li­te­ra­tur ent­spre­chen. Frei­er Inhalt ist etwa der, den ich in einem kon­kre­ten Anlass dem Begriff zuordne.)

-          Es wird der Umfang des Begrif­fes aus­ge­macht (d. h. es wird fest­ge­stellt, auf wel­che Situa­tio­nen, Gegen­stän­de oder Sach­ver­hal­te der Begriff anwend­bar ist).

-          Es wer­den benach­bar­te Begrif­fe gesucht und gegen den zu ana­ly­sie­ren­den abge­grenzt. (Mei­ne Anmer­kung dazu: Herd, Ofen, Kes­sel sind Begrif­fe, die von Lai­en ger­ne aus­tausch­bar gebraucht wer­den, von Tech­ni­kern jedoch nicht.)

-          Es wird ver­sucht, das vom Begriff Bezeich­ne­te in einen Wer­te­ho­ri­zont ein­zu­bin­den. (Mei­ne Anmer­kung dazu: So soll­te etwa die Wort­wahl zur Beschrei­bung eines scha­dens­ver­ur­sa­chen­den Vor­falls im Hin­blick auf Ver­ur­sa­cher neu­tral bleiben.)

Ein wert­vol­les Werkzeug

Wer allein nur die im Text vor­hin unter­stri­chen gekenn­zeich­ne­te Wort­fol­ge Inhalt – Umfang – benach­bar­te Begrif­fe – Wer­te­ho­ri­zont behält, besitzt bereits ein wert­vol­les Werk­zeug zur Selbst­prü­fung einer Begriffs­wahl, bevor die­se über die Tas­ten in den Gut­ach­ten­s­text gelangt. Wer sich in der Ver­wen­dung die­ses Werk­zeugs schult, bekommt zusätz­li­che Sicher­heit auch in ver­ba­len Dar­le­gun­gen, etwa in Gut­ach­tens­er­ör­te­run­gen. In mei­ner Erfah­rung ist beson­ders in die­sem Umfeld, in dem die Welt von Juris­ten, Tech­ni­kern und Lai­en zusam­men­tref­fen, die Ver­wen­dung prä­zi­ser Begrif­fe unerlässlich.

Wie man „Defi­ni­ti­on“ definiert

Doch damit nicht genug. Rupert Lay hat noch mehr auf Lager. Zur eben vor­ge­stell­ten Begriffs­ana­ly­se gehört aus sei­ner Sicht ein grund­le­gen­der Aspekt, näm­lich die Defi­ni­ti­on. „Defi­ni­tio­nen“ sind Bestim­mun­gen eines Begriffs durch Ent­fal­tung sei­ner not­wen­di­gen Merk­ma­le. … Defi­ni­tio­nen erfas­sen jedoch nur die seman­ti­sche Bedeu­tung eines Begriffs, nicht aber sei­ne emo­tio­na­le. Inso­fern wir­ken sie oft unbe­frie­di­gend. … Den­noch ist die Fähig­keit zu siche­rem und schnel­lem Defi­nie­ren eine not­wen­di­ge Vor­aus­set­zung jedes ratio­nal geführ­ten Dis­kur­ses. Letz­te­res wis­sen Sach­ver­stän­di­ge aus ihrer Pra­xis nur all­zu gut.

Nach Lay sind ins­ge­samt sie­ben(!) Merk­ma­le zu beachten, …

… die eine gute Defi­ni­ti­on ausmachen:

  1. 1. Eine Defi­ni­ti­on muss mög­lichst in der Nähe der umgangs­sprach­li­chen Bedeu­tung der Wort­ver­wen­dung sie­deln, um all­ge­mein akzep­ta­bel zu sein.
  2. 2. Eine Defi­ni­ti­on muss ein­deu­tig sein (d. h. es darf nicht einen zwei­ten Begriff geben, auf den sie zutrifft).
  3. 3. Eine Defi­ni­ti­on soll­te i. a. nicht nega­tiv sein.
  4. 4. Die Wor­te, mit denen defi­niert wird, soll­ten einem Sprach­spiel ange­hö­ren. (Anmer­kung dazu: Tech­ni­ker­spra­che, Juris­ten­spra­che und Jäger­spra­che zu ver­mi­schen, kann sinn­lo­se Aus­sa­gen erge­ben.)
  5. 5. Eine Defi­ni­ti­on soll­te mög­lichst kurz, pla­ka­tiv und ein­präg­sam sein.
  6. 6. Eine Defi­ni­ti­on soll­te nicht zir­ku­lär sein, d. h. sie soll­te nicht selbst offen oder ver­steckt den zu defi­nie­ren­den Begriff wie­der­um ent­hal­ten. (Dazu fällt mir die­ses Bei­spiel ein: Eine Knack­wurst ist eine Wurst, die knackt.)
  7. 7. In eine Defi­ni­ti­on gehö­ren kei­ne Bei­spie­le, Gleich­nis­se oder Bilder.

Fazit

Auch wenn sich die wenigs­ten Sach­ver­stän­di­gen in Dia­lek­tik schu­len wer­den wol­len, sind die Hin­wei­se in mei­nen Augen sehr wert­voll und des­halb beach­tens­wert. Dies nicht nur im Hin­blick auf die Gut­ach­ter- und Gerichts­pra­xis. Auch in der beruf­li­chen und pri­va­ten Durch­set­zung berech­tig­ter Anlie­gen, in Bespre­chun­gen mit Behör­den, in Dis­kus­sio­nen um Berufs- und Stan­des­an­ge­le­gen­hei­ten, in öffent­li­chen Stel­lung­nah­men und Inter­views sind auch nur rudi­men­tä­re Kennt­nis­se der Kunst der Dia­lek­tik von unschätz­ba­rem Vor­teil. Viel­leicht ist der Jah­res­be­ginn ein guter Anlass, sich näher damit zu befassen.

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