Sachverständige sind Dienstleister

SV

Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft – Aus Sicht der Wirt­schaft ist das die Bezeich­nung für den Zeit­ab­schnitt, des­sen Beginn zumeist am Anfang der Neun­zi­ger Jah­re ver­or­tet wird und in dem wir gera­de leben. Zugleich aber sind wir Teil der Dienst­leis­tungs­ge­sell­schaft, die in den Sech­zi­gern begon­nen hat und immer noch andau­ert. In Öster­reich wer­den etwa sieb­zig Pro­zent der Wirt­schafts­leis­tung in die­sem soge­nann­ten ter­tiä­ren Sek­tor erar­bei­tet. Das Spek­trum von Dienst­leis­tun­gen ist sehr breit und reicht von ganz ein­fa­chen bis hin zu kom­ple­xen. Zu letz­te­ren gehört auch die Tätig­keit von Sachverständigen.

War­um sol­len sich Sach­ver­stän­di­ge mit dem The­ma Dienst­leis­tun­gen befas­sen? Sie haben ja sonst schon genug Anfor­de­run­gen zu genü­gen! – Eine im ers­ten Moment berech­tig­te Fra­ge. Sieht man aber auf die Zusam­men­hän­ge, ergibt sich ein gänz­lich ande­res Bild: Die bewuss­te Aus­ein­an­der­set­zung mit dem Wesen und den Beson­der­hei­ten von Dienst­leis­tun­gen ist uner­läss­lich. Der Grund dafür ist ein­fach: Nur wer den Anfor­de­run­gen der Kun­den genügt, kann auf Dau­er bestehen. Die meis­ten Sach­ver­stän­di­gen erwer­ben das not­wen­di­ge Wis­sen eher neben­bei und unvoll­stän­dig. Daher folgt ein extra-kur­zer Crash-Kurs zum Thema.

Ele­men­te von Dienstleistungen

Dienst­leis­tun­gen defi­nie­ren sich im All­ge­mei­nen als Waren, die zum über­wie­gen­den Teil aus nicht­ma­te­ri­el­len Leis­tun­gen bestehen. Alle Dienst­leis­tun­gen wei­sen stets drei Ele­men­te auf, die man ken­nen und in der gesam­ten Tätig­keit immer im Auge behal­ten muss. Wir nen­nen sie hier Poten­zi­al, Pro­zess und Produkt.

Damit gemeint ist folgendes:

-          Unter Poten­zi­al fas­sen wir all das zusam­men, was Sach­ver­stän­di­gen für ihre Tätig­keit zur Ver­fü­gung haben: Aus­bil­dung, Wis­sen, Erfah­rung, Kom­pe­ten­zen, Kön­nen und Kennt­nis­se, finan­zi­el­le und ande­re mate­ri­el­len Res­sour­cen, z. B. Büro­aus­stat­tung, IT-Infra­struk­tur, Soft­ware, Son­der­kennt­nis­se etc., aber auch Zugriff­mög­lich­kei­ten auf Wis­sen aus Netz­wer­ken, auf Kapa­zi­täts­er­wei­te­run­gen oder Kon­tak­te zu For­schungs­in­sti­tu­ten, Aus­bil­dungs­stät­ten oder Behörden.

-          Mit Pro­zess ist nicht etwa ein Gerichts­ver­fah­ren gemeint, son­dern die Vor­gangs­wei­se, Art und Metho­dik der Durch­füh­rung eines Gut­ach­tens­auf­tra­ges. Dar­un­ter fal­len etwa die Kon­takt­hal­tung und Zusam­men­ar­beit mit dem Auf­trag­ge­ber, die Zugäng­lich­keit oder Erreich­bar­keit in ört­li­cher oder zeit­li­cher Hin­sicht, aber auch so grund­le­gen­de Erfor­der­nis­se wir Auf­bau und Erhal­tung von Ver­trau­en und Glaub­wür­dig­keit oder die Hand­ha­bung von Feh­lern und Mängeln.

-          Letz­tens bezieht sich der Begriff Pro­dukt auf das Ergeb­nis der Arbeit des Sach­ver­stän­di­gen, also in ers­ter Linie das Gut­ach­ten, genau­so aber alle beglei­ten­den Tätig­kei­ten, wie etwa eine Gut­ach­tens­er­ör­te­rung, die Vor­nah­me einer War­nung in einem Gefah­ren­fall oder – unter bestimm­ten Bedin­gun­gen – eine Bera­tung, die z. B. in einem Bericht doku­men­tiert ist.

Qua­li­täts­be­ur­tei­lung durch die Auftraggeber

Die­se drei Ele­men­te sind des­halb von Bedeu­tung, weil Auf­trag­ge­ber an die­sen Ele­men­ten auch die Beur­tei­lung der Qua­li­tät vornehmen:

-          Die Poten­ti­al­qua­li­tät in der Form, als der Kun­de sei­ne Mei­nung über die Fähig­kei­ten bil­det, die letzt­lich sehr stark das Maß an Ver­trau­en zum Sach­ver­stän­di­gen bestim­men, das aus­schlag­ge­bend sein kann für künf­ti­ge wei­te­re Geschäftsbeziehungen

-           Die Pro­zess­qua­li­tät in der Wei­se, dass der Auf­trag­ge­ber sehr genau beob­ach­tet, wie Sach­ver­stän­di­ge den Auf­trag abwi­ckeln, wie Mit­ar­bei­ter reagie­ren, wenn es Pro­ble­me gibt, wie zeit­li­che und finan­zi­el­le Ver­ein­ba­run­gen ein­ge­hal­ten wer­den etc.

-          Die Pro­dukt­qua­li­tät in der Wei­se, dass der Auf­trag­ge­ber prüft, ob und wie weit die Ergeb­nis­se der Gut­ach­ter­tä­tig­keit hilf­reich sind und den Erwar­tun­gen ent­spre­chen, ob ein Mehr­wert gege­ben ist oder ob ergän­zen­de Hil­fen ange­bo­ten wer­den können.

Sach­ver­stän­di­ge kön­nen durch die­se Glie­de­rung effek­ti­ver not­wen­di­ge Maß­nah­men zur Kun­den­wunsch­er­fül­lung setzen.

Eigen­schaf­ten von Dienstleistungen

Was zwar jedem Dienst­leis­ter klar ist, soll­te auch bewusst und im Vor­feld der gesam­ten Tätig­keit beach­tet wer­den, damit ent­spre­chend beglei­ten­de Maß­nah­men gesetzt wer­den kön­nen: Dienst­leis­tun­gen sind nicht lager­bar, imma­te­ri­ell und hete­ro­gen. Was bedeu­tet das für Sachverständige?

Dienst­leis­tun­gen sind

-          nicht lager­bar, was logi­scher­wei­se bedeu­tet, dass sie nicht auf Vor­rat pro­du­ziert wer­den kön­nen, was eine gute Kapa­zi­täts­pla­nung nötig macht.

-          imma­te­ri­ell, was zur Fol­ge hat, dass ihre Qua­li­tät erst im Nach­hin­ein, also nach der Erbrin­gung, beur­teilt wer­den kann. Das erfor­dert Auf­bau von Ver­trau­en bereits im Vor­feld der Auftragserteilung

-          hete­ro­gen, was bedeu­tet, dass Auf­trä­ge immer anders sind und schwer stan­dar­di­sier­bar sind. Aller­dings ist es durch­aus mög­lich, den Ablauf von Auf­trä­gen zu standardisieren.

Kon­se­quen­zen für Sachverständige

Mit den genann­ten Erfor­der­nis­sen durch Ele­men­te und Eigen­schaf­ten müs­sen sich Sach­ver­stän­di­ge inten­siv und prä­ven­tiv aus­ein­an­der­set­zen, wol­len sie auf Dau­er erfolg­reich sein. Wie bereits ange­klun­gen, ist es drin­gend rat­sam, das bereits vor oder spä­tes­tens mit Auf­nah­me der Sach­ver­stän­di­gen­tä­tig­keit zu tun.

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