Der Sachverständige steigt ins Verfahren ein

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Die Kla­ge ist ein­ge­reicht, die Erwi­de­rung ist erfolgt, das Gerichts­ver­fah­ren nimmt lang­sam Fahrt auf. Die Mate­rie ist in jeder Hin­sicht kom­plex. Der Sach­ver­stän­di­ge wird gebe­ten, bereits bei den ers­ten Ein­ver­nah­men der Par­tei­en und Zeu­gen dabei zu sein. Es wird von ihm erwar­tet, dass er das Gericht best­mög­lich dar­in unter­stützt, das Ver­fah­ren von Anfang an effi­zi­ent durch­zu­füh­ren und Ord­nung in die Pro­blem­la­ge zu brin­gen. Er bekommt den Gerichts­akt zuge­stellt und hat nun aus­rei­chend Zeit, sich für sei­nen ers­ten Ein­satz sehr gut vor­zu­be­rei­ten. Wor­auf hat der Sach­ver­stän­di­ge zu ach­ten? Wie geht er vor?

Das Gericht hat den Sach­ver­stän­di­gen bereits über den Fall vor­in­for­miert, aus der geschil­der­ten Sach­la­ge ist ihm bereits klar gewor­den, dass er als Sach­ver­stän­di­ger tätig sein wird kön­nen, auch wenn der Inhalt sei­nes Auf­trags noch nicht bekannt ist. Den Akt hat er durch­stu­diert, die aus sei­ner Sicht für ihn wich­ti­gen Pas­sa­gen dar­aus hat er bereits digi­ta­li­siert und für Stich­wort­su­che les­bar gemacht. Den Inhalt hat er ana­ly­siert, eini­ge wich­ti­ge Fra­gen hat er sich bereits notiert. Was ihm  noch fehlt, ist eine sys­te­ma­ti­sche Ord­nung der Inhal­te, aber auch eine brauch­ba­re Stra­te­gie, wie er die Befra­gun­gen anläss­lich der ers­ten Ein­ver­nah­men gestal­ten soll.

Es geht ums Geld

Im gegen­ständ­li­chen Streit­fall han­delt es sich um eine Zivil­rechts­sa­che. Bei einer sol­chen geht es – sehr stark ver­ein­facht gesagt – fast aus­schließ­lich ums Geld: Wer ist schul­dig, wer zahlt daher wem wie­viel und wann. Im kon­kre­ten Fall hat der Klä­ger vom Beklag­ten eine Anla­ge gelie­fert bekom­men, die dem Klä­ger so hohe Kos­ten für Nach­bes­se­run­gen ver­ur­sach­te, dass er dar­ob in die Insol­venz schlit­ter­te. Die Maschi­ne funk­tio­nier­te aber auch dann noch nicht völ­lig pro­blem­los. Der Mas­se­ver­wal­ter sah sich daher ver­an­lasst, den Lie­fe­ran­ten auf Rück­ab­wick­lung des Geschäfts zu klagen.

Das Qua­li­täts-Drei­eck soll helfen

Das alles nur als Hin­ter­grund­in­for­ma­ti­on. Fra­ge: Wie nun aber ord­net man die gan­ze Mate­rie so, dass man sie nicht kreuz und quer beackert, son­dern sie sys­te­ma­tisch in den Griff bekommt? Ant­wort: Die mei­nes Erach­tens bes­te Mög­lich­keit besteht dar­in, dass man das „Qua­li­täts-Drei­eck“ zur Hil­fe nimmt. Wir erin­nern uns: Die Erbrin­gung einer Leis­tung wird dann mit guter Qua­li­tät bewer­tet, wenn sie jenen inhalt­li­chen (in unse­rem Fall tech­ni­schen), ter­min­be­zo­ge­nen und finan­zi­el­len Ver­ein­ba­run­gen ent­spricht, auf die sich die Par­tei­en zuvor getrof­fen haben. Das Drei­eck soll uns jetzt gute Diens­te leisten.

Ers­ter Schritt: Fach­li­cher oder tech­ni­scher Problemkreis

In einem ers­ten Schritt wer­den die tech­ni­schen und fach­li­chen Fak­ten gesam­melt und über­sicht­lich zusam­men­ge­stellt. Dar­aus kön­nen sich eine Viel­zahl von Fra­gen erge­ben. Was war in fach­li­cher oder tech­ni­scher Hin­sicht ver­ein­bart? Spielt in der Sicht auf die Din­ge der Stand der Tech­nik eine Rol­le? Oder waren die ein­schlä­gi­gen all­ge­mein aner­kann­ten Regeln der Tech­nik anzu­wen­den? Was hat funk­tio­niert, was nicht und war­um? Was sind die Fak­ten, was sind blo­ße Ver­mu­tun­gen? Gibt es Unter­su­chun­gen? Wel­che Män­gel wur­den wann rekla­miert? Das ist nur ein Teil der mög­li­chen Fragen.

Zwei­ter Schritt: Ter­min­li­cher und orga­ni­sa­to­ri­scher Problemkreis

Auch hier tut sich eine Fül­le von Fra­gen auf, zum Bei­spiel: Die Ver­ein­ba­run­gen der Par­tei­en wur­den wie und wo fest­ge­hal­ten? Wie lief die gesam­te Ket­te der Ereig­nis­se ab? Wel­che Fris­ten waren ein­zu­hal­ten, betref­fend Gewähr­leis­tung, Garan­tien? Wie sind wel­che Rekla­ma­tio­nen geäu­ßert wor­den? Wer hat was wann ver­an­lasst? Wer war wofür zustän­dig wer war ver­ant­wort­lich? Aber auch Infor­ma­tio­nen über durch­ge­führ­te Repa­ra­tu­ren oder gelie­fer­te Ersatz­tei­le kön­nen von Inter­es­se sein.

Eine beson­ders gute Hil­fe kann dar­in bestehen, dass sich der Sach­ver­stän­di­ge eine ein­fa­che zei­len­wei­se Chro­no­lo­gie zusam­men­stellt, in drei Spal­ten: Datum; Ereig­nis oder Gegen­stand: Nach­weis (z. B. Anga­be der Sei­te des Gerichts­akts oder Kenn­zahl der Bei­la­ge). Das ermög­licht spä­ter (z. B. in einer Ver­hand­lung) eine rasche Übersicht.

Drit­ter Schritt: Wirt­schaft­li­cher Problemkreis

Wie schon erwähnt dreht sich letzt­lich alles ums Geld. Daher wer­den unter dem letz­ten Gesichts­punkt alle finan­zi­el­len und wirt­schaft­li­chen Infor­ma­tio­nen zusam­men­ge­stellt. Dazu gehö­ren auch Infor­ma­tio­nen, die spä­ter zu einer Bewer­tung erfor­der­lich sein kön­nen, wie Anschaf­fungs­prei­se, Abnut­zungs­gra­de, Maschi­nen­lauf­zei­ten, übli­che Nut­zungs­dau­er, Amor­ti­sa­ti­ons­zei­ten, Kos­ten für Betrieb oder für Repa­ra­tu­ren, Aus­fall­zei­ten, Kos­ten für Ersatz­ma­schi­nen oder ‑Gerä­te, Per­so­nal­kos­ten, Lager­kos­ten etc. Auch die­se Infor­ma­tio­nen las­sen sich sam­meln und aufbereiten.

Was tun mit alledem?

Der Gerichts­akt kann ver­mut­lich schon vie­le Fra­gen der gestell­ten Fra­gen beant­wor­ten, die offe­nen wer­den notiert und es ist jetzt zu über­le­gen, an wel­che Par­tei­en oder Zeu­gen anläss­lich der Ein­ver­nah­men wel­che Fra­gen zu stel­len sein wer­den. Infor­ma­tio­nen und Anhal­te dafür sind viel­leicht aus dem Gerichts­akt zu bekom­men. Wenn nicht, emp­fiehlt sich eine Kon­takt­auf­nah­me mit dem Gericht, denn die Rich­te­rin weiß zumeist, wen sie wor­über befra­gen will. Erfor­der­li­chen­falls kann sie bei den Par­tei­en rück­fra­gen, wozu denn der genann­te Zeu­ge Aus­kunft geben kann.

Lohn der Mühen

Das alles mag müh­sam erschei­nen und ist es viel­leicht auch. Aber der Lohn der Mühe ist eine gute Leis­tung des Sach­ver­stän­di­gen vor Gericht, die ihm viel Aner­ken­nung brin­gen kann und die durch­aus zur Fol­ge hat, dass er bei Bedarf ers­te Wahl des Gerichts ist, wenn ähn­lich gela­ger­te Fäl­le auf der Tages­ord­nung ste­hen. Was aber auf lan­ge Frist noch viel mehr zählt, ist die Genug­tu­ung des erfolg­rei­chen Sach­ver­stän­di­gen, dass er mit sei­ner erst­klas­si­gen Arbeit nicht nur der Jus­tiz, son­dern ganz all­ge­mein Men­schen in ihren Pro­ble­men gut die­nen und ihnen damit hel­fen konnte.

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