DI Reinhold J. H. Steinberger: Der Wert von Maschinen II

DI

Die Bewer­tung von Maschi­nen und Gerä­ten ist wohl eine der grund­le­gen­den Auf­ga­ben, mit denen jeder Sach­ver­stän­di­ge frü­her oder spä­ter kon­fron­tiert wird. In Ergän­zung zum zuvor erschie­ne­nen Blog­bei­trag „Der Wert von Maschi­nen“ ist anzu­mer­ken, dass – egal ob bei Gericht oder außer­halb – sehr oft Unklar­heit oder Unei­nig­keit dar­über besteht, wie die ver­schie­de­nen Bezeich­nun­gen wie Zeit­wert, Rumpf­wert, Rest­wert etc. tat­säch­lich zu ver­ste­hen sind und wie man sie rech­ne­risch ermit­telt. Die fol­gen­den Defi­ni­tio­nen zur Wert­ermitt­lung mögen hier­zu mehr Licht ins Dun­kel bringen.

1. Wie­der­be­schaf­fungs­wert

Neu­wert / Wie­der­be­schaf­fungs­wert: Damit sind die Kos­ten für ein

ähn­li­ches Gerät, oder ein ähn­li­ches Sys­tem, dass am Bewertungs-

stich­tag z.B. nach einer Recher­che zu beschaf­fen wäre. Die Mehr-

wert­steu­er wird bei Vor­steu­er­ab­zugs­be­rech­ti­gung abgezogen.

2. Zeit­wert

Der Zeit­wert ist der Wert eines gebrauch­ten oder nicht mehr neuen

Gerä­tes.

3. Rumpf­wert

Wert eines alten, funk­tio­nie­ren­den Systems

Ein funk­tio­nie­ren­des Sys­tem, dass bereits die übli­che Nutzungsdauer

über­schrit­ten hat und noch in Betrieb ist oder zum Schadenzeitpunkt

war, kann mit einem Rumpf­wert ange­setzt wer­den. (Man fin­det den

Begriff Rumpf­wert gele­gent­lich auch für den Wert übrig gebliebener

Res­te eines Systems.)

4. Rest­wert

Rest­wert und Wert des Altmaterials

Der Rest­wert ist der Wert eines Sys­tems, das für sei­nen ursprünglichen

Ver­wen­dungs­zweck nicht mehr benutzt wer­den kann oder soll (z.B.

wegen eines Scha­dens oder Alters) abzüg­lich des Auf­wan­des für die

Ver­wer­tung.

Ach­tung der Rest­wert kann durch Ent­sor­gungs­kos­ten nega­tiv werden.

5. Ermitt­lung des Zeitwertfaktors

Im Gegen­satz zur Bewer­tung ande­rer Wirt­schafts­gü­ter ist der

tech­ni­sche Wert­ver­lauf im typi­schen Nut­zungs­be­reich bei

Sys­te­men mit gerin­ger mecha­ni­scher Abnut­zung linear.

6. Gebrauchs­wert­fak­tor

Ermitt­lung des Gebrauchswertfaktors

Eigen­schaf­ten, die den Gebrauchs­wert beschrei­ben sind z.B.:

> Funk­ti­ons­fä­hig­keit, opti­sches Erscheinungsbild

> Funk­ti­ons­er­hal­tung (Ser­vice, Ersatzteile)

> Markt­fä­hig­keit, funk­tio­na­ler Erhal­tungs­zu­stand (War­tungs­ver­trag,

Ände­rungs­stand)

> Markt­gän­gig­keit (Stan­dard / Exote)

> Kom­pa­ti­bi­li­tät, Hard- und Software

7. Grenz­nut­zungs­dau­er

Die Grenz­nut­zungs­dau­er von Gerä­ten, Sys­te­men kor­re­liert mit

der übli­chen wirt­schaft­li­chen Nut­zungs­dau­er und kann z.B. im

Nut­zungs­dau­er­ka­ta­log bau­li­cher Anla­gen und Anla­gen­tei­le 2006

des Lan­des­ver­ban­des für Stei­er­mark und Kärn­ten vom Hauptverbandes

der all­ge­mein beei­de­ten und gericht­lich zer­ti­fi­zier­ten Sachverständigen

Öster­reichs ein­ge­se­hen werden.

8. Lauf­zeit

Die Lauf­zeit errech­net sich aus der Dif­fe­renz von Kauf­da­tum zu

Scha­den­da­tum.

9. Ver­wen­de­te Formeln:

Legen­de:

A = Alter; G = Grenznutzungsdauer;

W = Wert­min­de­rung in [%]

9.1 Linea­re Wertminderung

For­mel: W = (A/G) * 100

9.2 Para­bel­för­mi­ge Wertminderung

For­mel: W = (A/G)² * 100

9.3 Wert­min­de­rung nach Ross

Die­ses Ver­fah­ren wird vor allem in der Immo­bi­li­en­wirt­schaft bei

Wert­ermitt­lun­gen angewendet.

For­mel: W = 0.5 * ((A/G)² + (A/G)) * 100

9.4 Wert­min­de­rung nach Vogels

Die­ses Ver­fah­ren beruht auf empi­ri­schen Unter­su­chun­gen von

Kauf­prei­sen. Am Ende der Gesamt­nut­zungs­dau­er ist hier noch

ein Rest­wert von 20 % vorhanden.

For­mel: W = (-0.4 * (A/G)² + 1.2 * (A/G)) * 100

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Anmer­kung: Der Autor die­ses Bei­trags bie­tet zu den genann­ten Wert­min­de­run­gen ein prak­ti­sches Berech­nungs­tool an!

Kon­takt:

Dipl.-Ing.  Rein­hold  J.  H.   Steinberger

Con­sul­tant,   IT-Archi­tekt,   Gerichts­sach­ver­stän­di­ger

Elek­tro­tech­nik  u.   Informationstechnologie

Seg­gau­berg 105, 8430 Leibnitz

Mobil:   +43 (0) 664  17 13 587

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