Was sich Sachverständige von den Gerichten wünschen

SV

Gerich­te haben natur­ge­mäß eine vor­ran­gi­ge Rol­le unter den Auf­trag­ge­bern der Sach­ver­stän­di­gen. Letz­te­re haben ja bekann­ter­ma­ßen in der Jus­tiz eine Dop­pel­rol­le zu erfül­len: Einer­seits sind sie Beweis­mit­tel, das das Gericht wür­di­gen kann, aber nicht muss, zum ande­ren haben sie die Auf­ga­be, das Gericht in sei­ner Tätig­keit nach Kräf­ten zu unter­stüt­zen, anders gesagt sind sie Hel­fer des Gerichts. Die Wün­sche der Sach­ver­stän­di­gen an das Gericht haben eini­ge Beson­der­hei­ten, die mit die­ser Dop­pel­rol­le zusam­men­hän­gen, aber auch im genau vor­ge­ge­be­nen Ablauf der Tätig­keit bei Gericht begrün­det sind. Die­ser Bei­trag ist eine Fol­ge des vorhergehenden.

Bei pri­va­ten Auf­trag­ge­bern ist der Sach­ver­stän­di­ge gefor­dert, sei­ne Tätig­keit sel­ber zu struk­tu­rie­ren und dem Anfra­gen­den dabei zu hel­fen, das für ihn Wich­ti­ge beant­wor­ten zu kön­nen. Ganz anders die Welt des Gerichts. Hier trifft der Sach­ver­stän­di­ge auf seit lan­ger Zeit bis ins Detail ein­ge­spiel­te Abläu­fe und auf fest­ge­füg­te Struk­tu­ren. Die­se sind fest­ze­men­tiert und gewis­sen­haft zu beach­ten. Die­sem fest­ge­füg­ten Mikro­kos­mos begeg­net der Anfän­ger mit einer gewis­sen Ehr­furcht, aber erfah­re­ne Sach­ver­stän­di­ge wis­sen, dass man es hin­ter all den Rege­lun­gen, Vor­schrif­ten und Abläu­fen es letzt­lich immer mit Men­schen zu tun hat, die durch­aus zugäng­lich und hilfs­be­reit sind.

Wün­sche an das Gericht

Auch hier sind die Wün­sche der Sach­ver­stän­di­gen in the­ma­ti­sche Schwer­punk­te geglie­dert. Zum Ver­ständ­nis vie­ler Ant­wor­ten ist die Tat­sa­che von Bedeu­tung, dass der Gerichts­auf­trag vor­ran­gig die Beant­wor­tung von Fra­gen zum Inhalt hat. Zu beach­ten ist, dass es sich um Umfra­ge­er­geb­nis­se han­delt, nicht um For­de­run­gen des Autors.

Beauftragung/Gutachterauswahl:

-          Gericht­lich zer­ti­fi­zier­te Sach­ver­stän­di­ge soll­ten sei­tens der Jus­tiz durch trans­pa­ren­te Auf­trags­ver­ga­be unter­stützt werden

-          Das Gericht soll­te grund­sätz­lich den Sach­ver­stän­di­gen vor der Beauf­tra­gung kon­tak­tie­ren, um Art des Auf­trags, Umfang und Kos­ten abzuklären

-          Streit­par­tei­en soll­ten ange­hal­ten wer­den, Objek­ti­vi­tät des Sach­ver­stän­di­gen anzu­er­ken­nen und sei­ner Kom­pe­tenz zu vertrauen

Fra­ge­stel­lung:

-          Die Fra­gen des Gerichts müs­sen prä­zi­se for­mu­liert sein mit Abgren­zung zu den Akten­in­hal­ten und genau­em Ver­weis auf Punkt und Sei­te des Gerichtsakts

-          Das Gericht soll­te kei­ne wie­der­ho­len­den Fra­gen zulassen

-          Bei kom­ple­xen The­men oder Fra­gen soll­te grund­sätz­lich der Sach­ver­stän­di­ge mit­ein­ge­bun­den werden

Beson­de­re Leistungen:

-          In Abspra­che mit dem Rich­ter soll­ten im Zuge der Gut­ach­ten­ser­stel­lung medi­ta­ti­ve Ele­men­te ermög­licht werden

-          Bei der Gut­ach­ten­ser­stel­lung soll­ten lösungs­ori­en­tier­te Aus­füh­run­gen brei­te­ren Raum erhalten

Unter­la­gen:

-          Wäh­rend der Befund­auf­nah­me soll­ten kei­ne Unter­la­gen an den Sach­ver­stän­di­gen über­ge­ben wer­den, da einer­seits das Gericht die­se noch nicht kennt und ande­rer­seits dadurch neue Fak­ten gege­ben sein könn­ten, die eine Aus­wir­kung auf den Gerichts­auf­trag haben könnten

-          Grund­sätz­lich soll­ten alle Unter­la­gen voll­stän­dig bereits mit dem Gerichts­auf­trag über­ge­ben werden

Orga­ni­sa­ti­on:

-          Dem Sach­ver­stän­di­gen soll­te grund­sätz­lich der gesam­te Gerichts­akt ein­schließ­lich Ver­hand­lungs­pro­to­kol­len in .pdf und per E‑Mail über­mit­telt wer­den, um Zeit für Kopie­ren oder Scan­nen zu ersparen

-          Für die Urkun­den­vor­la­ge soll­te vom Gericht bereits bei Fest­le­gung des Pro­zess­pro­gramms ein End­ter­min fest­ge­legt wer­den, um nicht nach­träg­li­che Gut­ach­tens-Ergän­zun­gen machen zu müssen

Ter­mi­ne:

-          Die Fris­ten für die Vor­la­ge von Gut­ach­ten soll­ten gene­rell ver­län­gert wer­den, weil auch schein­bar unbe­deu­ten­de The­men häu­fig im Durch­den­ken einen Rei­fungs­pro­zess benötigen

-          Der Zeit­ho­ri­zont für die Fer­tig­stel­lung soll­te grund­sätz­lich mit dem Sach­ver­stän­di­gen abge­stimmt werden.

Hono­rie­rung:

-          Gerichts­auf­trä­ge soll­ten prompt bezahlt werden.

-          Gebüh­ren für Fahrt­zei­ten ins Aus­land soll­ten ange­passt werden

-          Der Kos­ten­vor­schuss soll­te in aus­rei­chen­der Höhe auf­ge­tra­gen werden

Erör­te­rung:

-          Bei der Gut­ach­tens­er­ör­te­rung soll­ten zur Beant­wor­tung der fach­spe­zi­fi­schen Fra­gen die Sub-Sach­ver­stän­di­gen anwe­send sein

Kom­mu­ni­ka­ti­on:

-          Meh­re­re Sach­ver­stän­di­ge hät­ten ger­ne eine Rück­mel­dung von den Gerich­ten über das Urteil und wie gut ver­wert­bar das Gut­ach­ten war, Ver­bes­se­rungs­vor­schlä­ge wären interessant

-          Rechts­ver­tre­ter soll­ten sich zurückhalten

-          Bei der Befund­auf­nah­me soll­ten aggres­si­ve Bemer­kun­gen ver­mie­den werden.

-          Ein Feed­back­bo­gen soll­te aus­ge­füllt wie­der zurückkommen

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