Gartenschlauch-Drama

Blitz

Ein spon­ta­ner Urlaub ist etwas Wun­der­ba­res, beson­ders im Som­mer. Da tut sich ein kost­ba­res Frei­zeit­fens­ter von zwei Tagen auf. Das jun­ge Pär­chen ver­staut Kin­der und Gepäck und ab geht’s gen Süden. Zwei Tage spä­ter ist man wie­der zurück. Beim Aus­pa­cken kommt der freund­li­che Nach­bar von gegen­über dazu. Er sei sel­ber die Tage aus Bibio­ne zurück­ge­kom­men, der Gar­ten des Pär­chens sei über­schwemmt gewe­sen, Was­ser habe aus dem Gar­ten­schlauch gezischt, er habe das abge­glit­te­ne Strahl­rohr wie­der hin­auf­ge­kriegt und so das Was­ser stop­pen kön­nen. Auweia, man hat vor Abrei­se den Schlauch ver­ges­sen abzudrehen.

Mitt­ler­wei­le war aber alles wie­der auf­ge­trock­net, das Wet­ter war ja die paar Tage sehr schön gewe­sen und kei­ner­lei Spu­ren von Feuch­tig­keit waren mehr zu sehen. Glück gehabt. Die Sache war bald wie­der ver­ges­sen. Bis dem Pär­chen die Jah­res­ab­rech­nung des Was­ser­werks zukam. Ange­las­tet wur­de der Ver­brauch von zusätz­lich neun­hun­dert­vier­und­neun­zig Kubik­me­tern edels­ten Trink­was­sers, Kos­ten deut­lich über vier­tau­send Euro. Begrün­dung: Das Was­ser sei im Gar­ten infol­ge Unacht­sam­keit aus­ge­lau­fen. Die Emp­fän­ger waren geschockt, lie­ßen die Rech­nung aber trotz meh­re­rer Mahn­schrei­ben unbeeinsprucht.

Von der Kla­ge zur Frage 

Wie zu erwar­ten, tru­del­te nach eini­ger Zeit ein Schrei­ben des Gerichts ein, das Was­ser­werk hat­te eine Mahn­kla­ge ein­ge­bracht. In der Fol­ge war der Sach­ver­stän­di­ge an der Rei­he. In sei­nem Beschluss stell­te das Gericht zwei Fra­gen: Ers­tens, wie­viel Liter Was­ser konn­ten tat­säch­lich aus dem Schlauch aus­lau­fen? Zwei­tens, war die vom Was­ser­werk genann­te Men­ge erklär­bar ganz all­ge­mein auf­grund der zeit­li­chen Gege­ben­hei­ten und im Beson­de­ren aus den Schil­de­run­gen des freund­li­chen Nach­barn und sei­ner Anga­be, er sei bei sei­ner Rück­kunft bis zu den Knö­cheln im Was­ser gestanden?

Befund im Spielzeugparadies

Eine ört­li­che Befund­auf­nah­me ist immer ein ers­ter not­wen­di­ger Schritt, um Licht in die Sache zu brin­gen. So dräng­ten sich als­bald ein paar Leu­te auf den weni­gen frei­en Fle­cken eines klei­nen Vor­gar­tens. Er war der Kin­der wegen sorg­sam von einem nied­ri­gen Zaun umfrie­det. In sei­nem Geviert war er von einer schie­ren Fül­le grö­ße­rer und klei­ne­rer Spiel­zeug­ar­ten über­sät. Der ver­fah­rens­aus­lö­sen­de Gar­ten­schlauch war an einen Kugel­hahn im Kel­ler ange­schlos­sen und durch ein Kel­ler­fens­ter in den Gar­ten geführt. Das Strahl­rohr samt der abge­glit­te­nen Kunst­stoff-Klemm­ver­schrau­bung war eben­so noch vorhanden.

Men­gen­mes­sung im Eimer

Als ers­te Auf­ga­be galt es, die mög­li­che je Zeit­ein­heit aus­flie­ßen­de Was­ser­men­ge fest­zu­stel­len.  Zu klä­ren war zunächst die Stel­lung des Hahn­griffs zum Zeit­punkt des Vor­falls. Im Gerichts­akt hat­te die Dame des Hau­ses die­se „als ein Vier­tel offen“ beschrie­ben, vor Ort stell­te sich aber her­aus, dass damit ein zur Hälf­te geöff­ne­ter Hahn­griff gemeint war. Die aus dem offe­nen Schlau­chen­de in den Gar­ten aus­lau­fen­de Was­ser­men­ge konn­te unter den wach­sa­men Augen der bei­den Anwäl­te und unter Zuhil­fe­nah­me eines Zehn­li­ter­ei­mers und einer Han­dy-Stopp­uhr ermit­telt wer­den, auch der Was­ser­druck wur­de abgelesen.

Erin­ne­rungs­ver­mö­gen: ört­lich gut, zeit­lich schlecht

Der freund­li­che Nach­bar war zum Glück anwe­send und konn­te zur Aus­deh­nung der Was­ser­la­che befragt wer­den. Auf­grund sei­ner berufs­be­dingt geschul­ten Beob­ach­tungs­ga­be – er war Poli­zist – konn­te er deren Flä­che und Tie­fe recht genau ein­gren­zen. Wich­tig war die Erkennt­nis, dass ein Teil der über­flu­te­ten Flä­che eine Pflas­te­rung auf­wies, durch die Was­ser nicht ver­si­ckern hat­te kön­nen. Der Rest war grasbe­deck­ter, stark ver­fes­tig­ter Wie­sen­bo­den. Erstaun­lich waren eini­ge Erin­ne­rungs­lü­cken: Sowohl das Pär­chen als auch der net­te Nach­bar konn­ten für ihre Rück­kehr­ter­mi­ne nur vage Datums- oder Tages­zeit­an­ga­ben machen.

Hilf­rei­ches Denkmodell

Der Rest der Auf­ga­be war Büro- und damit Denk­ar­beit. Da mit Aus­nah­me der Ent­de­ckung der Was­ser­la­che durch den Nach­barn kei­ne Beob­ach­tung der Vor­gän­ge vor­lag und damit auch kei­ne kon­kret greif­ba­ren Zeit­punk­te, muss­te ein Denk­mo­dell her. Das Kunst­stoff-Strahl­rohr war am Gar­ten­schlauch mit­tels Klemm­be­fes­ti­gung und Über­wurf­mut­ter befes­tigt. Das Wet­ter war son­nig und heiß, Schlauch lag im Frei­en und es darf ange­nom­men wer­den, dass er sich sehr stark erwärmt hat. Es schien durch­aus mög­lich, dass der Gar­ten­schlauch sei­ne Fes­tig­keit ver­lo­ren hat­te und infol­ge Lei­tungs­drucks aus der Klemm­be­fes­ti­gung geschlüpft war.

Ein­gren­zun­gen

Dies dürf­te höchst­wahr­schein­lich um die Mit­tags­zeit her­um gesche­hen sein, da man die stärks­te Son­nen­ein­strah­lung auf einer waag­rech­ten Flä­che im Zeit­raum zwi­schen spä­tem Vor­mit­tag und frü­hem Nach­mit­tag zu erwar­ten hat­te. Setzt man dies vor­aus, kommt als Scha­dens­da­tum nur der ers­te Tag nach der Abfahrt des Pär­chens in Fra­ge, da nach deren Rück­kehr am zwei­ten Tag schon alles auf­ge­trock­net war. Für den Nach­mit­tag die­ses ers­ten Tages, spä­tes­tens gegen Abend – jeden­falls noch bei Tages­licht – war daher auch der Rück­kehr­zeit­punkt des Nach­barn festzulegen.

Detek­tiv­ar­beit

Blieb noch zu unter­su­chen, ob aus der Grö­ße der vom Nach­barn fest­ge­stell­ten Was­ser­la­che auf den Zeit­raum des Was­ser­aus­tritts und damit auf die aus­ge­tre­te­ne Was­ser­men­ge geschlos­sen wer­den kann. Aus den Schil­de­run­gen des Nach­barn ergab sich für die Was­ser­la­che zum Zeit­punkt ihrer Ent­de­ckung unter groß­zü­gi­ger Annah­me eine Was­ser­men­ge von etwa zwei­ein­halb Kubik­me­tern. Nun war natür­lich auch Was­ser ver­si­ckert. In Anbe­tracht des stark ver­fes­tig­ten Wie­sen­bo­dens und des hohen Pflas­ter­an­teils wur­de ver­ein­facht und wie­der­um eher groß­zü­gig ange­nom­men, dass eben die­sel­be Men­ge im Boden ver­schwun­den sein könnte.

99,5 Pro­zent zu viel verrechnet

Mach­te zusam­men fünf Kubik­me­ter, ein hal­bes Pro­zent der vom Was­ser­werk ver­mu­te­ten Grö­ße. Eine Zurück­rech­nung über die mög­li­che Aus­fluss­men­ge ergab einen Zeit­raum von rund sechs Stun­den, in dem das Was­ser unge­hin­dert aus­tre­ten konn­te – also eine plau­si­ble Zeit­span­ne zwi­schen Mit­tag und Abend. Die Par­tei­en akzep­tier­ten das Ergeb­nis. Wie das Was­ser­werk zu sei­ner Men­ge gekom­men war? Nun, die Rei­hen­haus-Wohn­sied­lung war im Lau­fe des Jah­res suk­zes­si­ve bezo­gen wor­den, den am Gemein­schafts­zäh­ler abge­le­se­nen Mehr­ver­brauch hat­te man halt vor­sichts­hal­ber gleich mal dem Pär­chen zugeschlagen …

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