Unruhe am Ruhesitz

Blitz

Die Pen­si­on ist hier­zu­lan­de ein her­bei­ge­sehn­ter Lebens­ab­schnitt und gar man­cher berei­tet sich umsich­tig dar­auf vor. So auch ein Bau­herr, der mit viel Schweiß und Mit­tel­ein­satz einen alten Bau­ern­hof in einen schmu­cken und alle Stü­ckeln spie­len­den Alters­sitz ver­wan­delt hat­te. Die Pen­si­on war längst ange­tre­ten, die künf­ti­ge Blei­be aber immer noch nicht ganz fer­tig und daher noch unbe­wohnt. Der Grund dafür lag ver­mut­lich weni­ger im Bestre­ben, die Vor­freu­de zu ver­län­gern, son­dern eher in einem Hang zur Pedan­te­rie, der auch die Hei­zungs­an­la­ge traf und damit den Instal­la­teur, der sich mit einer Kla­ge kon­fron­tiert sah.

Dabei war die Ziel­set­zung des Bau­herrn löb­lich und die Umset­zung des Instal­la­teurs fast per­fekt, aber eben nur fast. Vor­ga­be war, dass das Haus einen erneu­er­ba­ren Ener­gie­lie­fe­ran­ten in Form einer Außen­luft-Wär­me­pum­pe bekom­men soll­te. Als zusätz­li­che Bedin­gung wur­de ver­langt, dass die bestehen­de Solar­an­la­ge mit­ein­ge­bun­den und deren Warm­was­ser­be­rei­ter mit­samt der Solar­re­ge­lung irgend­wie wei­ter­ver­wen­det wer­den soll­te. Weil es doch scha­de sei, auf so ein tol­les Ding ein­fach zu ver­zich­ten, das ers­tens teu­er gewe­sen sei und zwei­tens erst ein paar Jah­re auf sei­nen Rohr­re­gis­tern hätte.

Altes und Neu­es geschickt kombiniert 

Gesagt, getan. Der ver­sier­te Instal­la­teur lös­te die Auf­ga­be unter Ein­satz eines neu­en Schicht­spei­chers mit inte­grier­tem Warm­was­ser­be­rei­ter, der von Wär­me­pum­pe und der Solar­an­la­ge gela­den wer­den konn­te. Den vor­han­de­nen Boi­ler ver­wen­de­te er als Puf­fer­spei­cher, der eben­falls von der Solar­an­la­ge gespeist wur­de, aller­dings nur dann, wenn die anfal­len­de Solar­ener­gie im Schicht­spei­cher man­gels aus­rei­chen­dem Tem­pe­ra­tur­ni­veau nicht mehr zu nut­zen war. Hei­zungs­sei­tig dien­te so der alte Boi­ler als Rück­lauf­an­he­bung für die Heiz­krei­se. Auch die bestehen­de Solar­re­ge­lung konn­te wei­ter­ver­wen­det werden.

Von der Beschwer­de-Mücke zum Mängel-Elefanten

Die Anla­ge schien auch gut zu lau­fen und der Bau­herr ver­folg­te deren Funk­ti­on auf­merk­sam. Was ihm leicht fiel, lag doch sei­ne häu­fig genutz­te Heim­werk­statt im Tech­nik­raum gleich neben Schicht- und Puf­fer­spei­cher. Stö­rend emp­fand er all­mäh­lich das aus sei­ner Sicht häu­fi­ge Umschal­ten eines Ven­tils, das im Solar­kreis erst den Schicht- und dann den Puf­fer­spei­cher ansteu­er­te. Ein ihm bekann­ter Instal­la­ti­ons­tech­ni­ker fand das auch bedenk­lich, war sofort inter­es­siert und enga­giert, fand wei­te­re klei­ne­re Unzu­läng­lich­kei­ten und hak­te sich schließ­lich an einem Man­gel­punkt fest: Die Anla­ge lie­fe­re zu wenig Warmwasser.

Unzu­frie­den­heit kann eskalieren

Der Bau­herr hat­te zwar noch kei­nen Tag im Haus gewohnt, sehr wohl aber ver­suchs­hal­ber die Zwei­hun­dert­li­ter-Bade­wan­ne bis zum Über­lauf befüllt. Ihm und dem Tech­ni­ker schien die dabei erreich­te Bade­was­ser­tem­pe­ra­tur von knapp sie­ben­und­drei­ßig Grad zu gering, zwei bis drei mehr wür­de man als recht emp­fin­den und wohl erwar­ten dür­fen. Die Sache eska­lier­te inso­fern, als der Bau­herr mit einem Schlag die gesam­te Anla­ge für unbrauch­bar erklär­te, deren Rück­nah­me ver­lang­te und die Rück­ab­wick­lung des Auf­trags. Nach­bes­se­rungs­an­ge­bo­te des Instal­la­teurs wur­den abge­lehnt, die Sache ende­te vor Gericht.

Tech­ni­sche Gege­ben­hei­ten und mensch­li­che Beziehungen 

Ört­li­che Befund­auf­nah­men sol­len dem Sach­ver­stän­di­gen Auf­schluss über die tech­ni­schen Gege­ben­hei­ten der umzank­ten Ange­le­gen­heit bie­ten. Sehr oft sind aber auch die Bezie­hungs- und Inter­es­sen-Gemenge­la­gen vor Ort von Inter­es­se. So auch hier: Der beklag­te Instal­la­teur und der den kla­gen­den Bau­herrn bera­ten­de Tech­ni­ker waren zuvor Arbeits­kol­le­gen in einem grö­ße­ren Instal­la­ti­ons­be­trieb gewe­sen, der Instal­la­teur hat­te sich spä­ter selbst­stän­dig gemacht. Aus dem leicht süf­fi­sant-aggres­si­ven Ver­hal­ten des Tech­ni­kers ließ sich schlie­ßen, dass er offen­bar noch eine Rech­nung mit sei­nem ehe­ma­li­gen Kol­le­gen offen hatte …

Der Geg­ner kann Recht haben

Der Tech­ni­ker hat­te aber mit sei­ner Behaup­tung, dass der neue Schicht­spei­cher unbrauch­bar sei, nicht Unrecht: Bei der von der Wär­me­pum­pe zur Ver­fü­gung ste­hen­den höchst­mög­li­chen Vor­lauf­tem­pe­ra­tur schaff­te der inte­grier­te Warm­was­ser­be­rei­ter die ver­lang­te Tem­pe­ra­tur bei der nöti­gen Was­ser­men­ge ein­fach nicht. Der Grund lag dar­in, dass er eher die Cha­rak­te­ris­tik eines Durch­lauf­er­hit­zers auf­wies als die eines Spei­chers. Der vor­sich­ti­ge Hin­weis, dass man die Wan­ne ja nicht bis zum Über­lauf fül­len müs­se, weil man beim Hin­ein­le­gen Was­ser ver­drän­ge und die gerin­ge­re Was­ser­men­ge dann auch wär­mer sei, zog beim Bau­herrn nicht.

Fazit: Es braucht die Kunst, die Ruhe nicht zu verlieren

Eine tech­ni­sche Alter­na­ti­ve fand sich rasch, der Instal­la­teur wie­der­hol­te sein Ange­bot vor Gericht, den Schicht­spei­cher gegen den bes­ser geeig­ne­ten aus­zu­tau­schen, natür­lich ein­schließ­lich der not­wen­di­gen Umbau­ar­bei­ten und das kos­ten­los. Der dar­auf­hin um wei­te­re Begüns­ti­gun­gen nör­geln­de Bau­herr wur­de vom Rich­ter in die Schran­ken gewie­sen und ein Ver­gleich kam zustan­de. Als beach­tens­wert und bei­spiel­ge­bend für den rich­ti­gen Umgang mit piz­ze­li­gen Kun­den erwies sich das Ver­hal­ten des Instal­la­teurs: Er ließ sich vom frü­he­ren Kol­le­gen nicht pro­vo­zie­ren und sich auch sonst durch nichts aus der Ruhe bringen …

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