Wem nützen Sachverständige?

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SV

Sach­ver­stän­di­ge … Wozu gibt‘s die über­haupt? Weiß natür­lich, das sind so eine Art Zam­pa­nos, die sich in irgend­ei­ner spe­zi­el­len Sache halt gut aus­ken­nen und irgend­wie bei Gerichts­pro­zes­sen in Erschei­nung tre­ten. Man­che von denen kön­nen in ein- und der­sel­ben Sache total gegen­sätz­li­cher Mei­nung sein, Gut­ach­ten und Gegen­gut­ach­ten, hin und her, ad infi­ni­tum. Und es gibt schwar­ze Scha­fe unter ihnen, die wegen unlau­te­rem Ver­hal­tens sel­ber vor dem Kadi lan­den, wie man weiß. Sonst aber – naja, was soll man mit dem Begriff „Sach­ver­stän­di­ge“ schon viel anfan­gen. Ja, und was oder wem nüt­zen sie eigentlich?

„Wer sich zu einem Amte, zu einer Kunst, zu einem Gewer­be oder Hand­wer­ke öffent­lich beken­net; oder wer ohne Noth frey­wil­lig ein Geschäft über­nimmt, des­sen Aus­füh­rung eige­ne Kunst­kennt­nis­se, oder einen nicht gewöhn­li­chen Fleiß erfor­dert, gibt dadurch zu erken­nen, daß er sich den not­hwen­di­gen Fleiß und die erfor­der­li­chen, nicht gewöhn­li­chen Kennt­nis­se zutraue; er muß daher den Man­gel der­sel­ben ver­tre­ten.“ Der exak­te Wort­laut des Aus­schnitts aus dem § 1299 des All­ge­mei­nen Bür­ger­li­chen Gesetz­buchs in der Fas­sung von 1812 ent­hält die Defi­ni­ti­on des­sen, was einen Sach­ver­stän­di­gen aus­macht. Sie benennt aber auch gleich die Kon­se­quen­zen für den Fall, dass etwas schief­geht – der Sach­ver­stän­di­ge haf­tet für sei­ne Fehler.

Auto­ri­tät und Vertrauen 

All die genann­ten Vor­aus­set­zun­gen und Anfor­de­run­gen bür­den ins­be­son­de­re dem all­ge­mein beei­de­ten und gericht­lich zer­ti­fi­zier­ten Sach­ver­stän­di­gen höchs­te Ver­ant­wor­tung auf. Letz­te­re ver­leiht ihm aber zugleich auch Auto­ri­tät und jenen hohen Ver­trau­ens­bo­nus, die sich ein selbst­er­nann­ter Exper­te erst erwer­ben oder erar­bei­ten müss­te. Schon im eige­nen Inter­es­se wird daher jeder ver­nünf­ti­ge Sach­ver­stän­di­ge alles dar­an­set­zen, den sowohl von staat­li­cher Sei­te als auch von Auf­trag­ge­bern in ihn gesetz­ten Erwar­tun­gen zu ent­spre­chen und gute und soli­de Arbeit zu erbrin­gen. Zudem hängt für Sach­ver­stän­di­ge wie halt für alle übri­gen Ver­trau­ens­dienst­leis­ter der Erfolg von guter „Nach­re­de“ ab.

Die Rol­le als Gutachter

Zurück zur Fra­ge, was und beson­ders wem sie nüt­zen kön­nen. Haupt­auf­ga­be der Gerichts­sach­ver­stän­di­gen ist natür­lich die Erstel­lung von Gut­ach­ten. Dazu braucht es einen klar for­mu­lier­ten Auf­trag mit ein­deu­ti­ger Fra­ge­stel­lung, die der Auf­trag­ge­ber beant­wor­tet haben will. Der Sach­ver­stän­di­ge agiert unab­hän­gig und objek­tiv, ist ein­zig der Auf­ga­be und sei­nem Gewis­sen ver­pflich­tet. Das glei­che gilt auch für Gut­ach­tens­auf­trä­ge von Pri­va­ten, „Gefäl­lig­keits­gut­ach­ten“ sind abso­lut tabu! Ent­we­der Gut­ach­ten oder nicht, das ist hier die Fra­ge: Der Auf­trag­ge­ber muss sich des­sen bewusst sein, dass das Ergeb­nis des Gut­ach­tens sei­nen Erwar­tun­gen durch­aus wider­spre­chen kann.

Die Rol­le als Berater 

Der Sach­ver­stän­di­ge kann auch eine ganz ande­re Rol­le über­neh­men: Die des Bera­ters. In die­sem Fall tritt er an die Sei­te sei­nes Auf­trag­ge­bers und steht die­sem unter­stüt­zend zur Sei­te. Letz­te­rer kann auf das Wis­sen und Kön­nen des Sach­ver­stän­di­gen zugrei­fen und von des­sen Erfah­rungs­schatz pro­fi­tie­ren. Im Nor­mal­fall schließt das sich zwangs­läu­fig erge­ben­de Nah­ver­hält­nis zum Auf­trag­ge­ber aus, dass der Sach­ver­stän­di­ge spä­ter in der­sel­ben Ange­le­gen­heit und für den­sel­ben Auf­trag­ge­ber als Gut­ach­ter tätig wer­den kann. Der Sach­ver­stän­di­ge muss sich bewusst sein, dass er auch als Bera­ter vol­ler Haf­tung unterliegt.

Die Rol­le als Auskunftsperson

In einem gewis­sen Sinn ist der Sach­ver­stän­di­ge auch Tor­wäch­ter eines Wis­sens­schat­zes, auf den unter bestimm­ten Gege­ben­hei­ten ande­re ger­ne zugrei­fen möch­ten, ohne dass sie des­halb gleich Diens­te als Gut­ach­ter oder Bera­ter benö­ti­gen. In vie­len Fäl­len sind es Pri­vat­per­so­nen, die kur­ze Aus­künf­te benö­ti­gen, sehr oft auch nur Tipps, wie sie ein bestimm­tes Pro­blem lösen kön­nen. Wohl jeder Sach­ver­stän­di­ge wird der­ar­ti­ge Erst­ge­sprä­che kos­ten­los füh­ren, solan­ge sie einen bestimm­ten zeit­li­chen Rah­men nicht über­schrei­ten, in der Art wie etwa Rechts­an­wäl­te oder Zivil­tech­ni­ker dies durchführen.

Die Rol­le als „Tech­ni­scher Anwalt“ …

… kann man sich irgend­wo in der Mit­te zwi­schen Bera­ter und Aus­kunfts­per­son ange­sie­delt vor­stel­len. Sie könn­te dar­in bestehen, dass der Sach­ver­stän­di­ge das fach­li­che Anlie­gen einer nicht fach­kun­di­gen Per­son gegen­über jeman­dem ande­ren ver­tritt, bei­spiels­wei­se etwa gegen­über einer Behör­de, einem Geschäfts­part­ner oder einem Nach­barn. Oder aber es kommt des Öfte­ren vor, dass ein Rechts­an­walt etwa als Par­tei­en­ver­tre­ter in einem Gerichts­ver­fah­ren eine fach­lich genau zutref­fen­de Argu­men­ta­ti­on benö­tigt. In die­ser kann ihn der Sach­ver­stän­di­ge fach­lich umfas­send unterstützen.

Die Rol­le als Vogelscheuche

Gegen­stand ist hier nicht das Äußer­li­che der Per­son, son­dern eine eher ver­deck­te Funk­ti­on des Sach­ver­stän­di­gen. Mir fällt lei­der kein bes­se­rer Begriff ein für die ab und zu auf­tre­ten­de Situa­ti­on, dass jemand ein in sei­nen Augen berech­tig­tes Anlie­gen gegen­über einer ande­ren Per­son ver­tritt und an den Sach­ver­stän­di­gen her­an­tritt mit der Fra­ge, ob der die­ser gewillt wäre, sie im Fall eines wach­sen­den Dis­puts mit der ande­ren Per­son zu unter­stüt­zen und ob der dies auch der ande­ren Sei­te mit­tei­len dür­fe. Dahin­ter steht die Hoff­nung, dass die Gegen­sei­te nach Erwäh­nung des (pres­ti­ge­träch­ti­gen, bekann­ten) Namens der Sach­ver­stän­di­gen ein­knickt und zu einer ein­ver­nehm­li­chen Lösung bereit ist …

Wie man sieht, kön­nen Sach­ver­stän­di­ge nicht nur als Gut­ach­ter tätig wer­den, son­dern ihre Auf­trag­ge­ber auf viel­fäl­ti­ge Art und Wei­se unter­stüt­zen und ihnen dadurch nüt­zen. Haben Sie Anmer­kun­gen oder Ideen dazu? Über Ihr E‑Mail an gmbh@sonnek.at wür­de ich mich freuen!

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