Aus der SV-Praxis: Zwischen Streitparteien vermitteln

RueckverfolgbarkeitStrei­ten gehört zum Geschäft von Rechts­an­wäl­ten. Sach­ver­stän­di­ge hin­ge­gen haben sich aus der juris­ti­schen Arbeit her­aus­zu­hal­ten und – wie ihr Name schon sagt – sich auf die Sache zu kon­zen­trie­ren. Jedoch benö­tigt man sie sehr wohl auch in Ver­fah­rens­din­gen, wenn es im Zivil­ver­fah­ren um Grund­la­gen und Pro­ze­de­re für einen Ver­gleich geht. Kein Rich­ter ist böse über den raschen Abschluss eines Ver­fah­rens. Zudem sind, anders, als man ver­mu­ten möch­te, auch Rechts­an­wäl­te froh, wenn eine Rechts­sa­che ohne unnö­ti­gen Auf­wand been­det wer­den kann. Dazu kann sich der Sach­ver­stän­di­ge schon im Vor­feld nütz­lich machen.

Eine gute Gele­gen­heit für die Anbah­nung eines Aus­gleichs der Inter­es­sen zwi­schen den Streit­par­tei­en bie­tet sich gele­gent­lich im Rah­men einer ört­li­chen Befund­auf­nah­me. Will der Sach­ver­stän­di­ge aktiv wer­den, muss er aber über aus­rei­chen­de sozia­le Kom­pe­tenz ver­fü­gen. Er darf nicht in domi­nan­ter und lehr­meis­ter­haf­ter Manier auf­tre­ten und sich selbst als den gro­ßen Media­tor in den Mit­tel­punkt stel­len. Auch las­sen sich Ver­glei­che nicht mit Hil­fe irgend­wel­cher psy­chi­schen Tricks herbeiführen.

Ver­trau­en ist zentral

Der Sach­ver­stän­di­ge wird zuerst ein­mal für eine ange­neh­me Atmo­sphä­re sor­gen. Das geschieht durch Respekt vor allen Anwe­sen­den unbe­scha­det ihrer Per­son und egal, ob sie nett ist oder schwie­rig „zu hand­ha­ben“. Das lässt sich am leich­tes­ten rea­li­sie­ren durch Fra­gen und Zuhö­ren. Wer ernst genom­men wird und das auch spürt, wird eher koope­ra­tiv sein. Erreicht wird dadurch auch, dass die Kon­tra­hen­ten lang­sam in den Sach­ver­stän­di­gen Ver­trau­en gewin­nen. Das ist Vor­aus­set­zung dafür, dass sich zuerst von bei­den Sei­ten zum Sach­ver­stän­di­gen hin und spä­ter zuein­an­der ein Ver­stän­di­gungs­ka­nal ent­wi­ckeln kann.

Ver­ein­ba­run­gen prü­fen und Erwar­tun­gen artikulieren

Die Anläs­se für Gerichts­ver­fah­ren sind viel­fäl­tig, die Ursa­chen fast immer die glei­chen: Nicht erfüll­te Ver­ein­ba­run­gen, nicht erfüll­te Erwar­tun­gen. Wäh­rend man das Ein­hal­ten von Ver­ein­ba­run­gen – so sie schrift­lich vor­lie­gen – objek­tiv über­prü­fen kann, etwa durch Ver­glei­chen von Ange­bot und tat­säch­li­cher Lie­fe­rung, gege­be­nen­falls durch Kon­trol­len oder Mes­sun­gen, sieht das mit den Erwar­tun­gen anders aus. Sie las­sen sich nicht nur nicht mes­sen oder auf irgend­ei­ne Wei­se objek­ti­vie­ren. Man kann sie nur äußern und dar­über dis­ku­tie­ren. Man kann sie ver­ste­hen oder ableh­nen. Wich­tig ist aber, dass die­se Erwar­tun­gen aus­ge­spro­chen und gegen­sei­tig zur Kennt­nis genom­men wer­den. Dann erst lässt sich viel­leicht eine Lösung finden.

Gele­gen­heit zum Aus­gleich geben

Der Sach­ver­stän­di­ge hat oft die Auf­ga­be, sich einen Sach­ver­halt erklä­ren zu las­sen. Zumeist sind dabei die Anwäl­te anwe­send, was auch zu ihren Auf­ga­ben gehört. Es kommt aber vor, dass ent­we­der die­se Erläu­te­run­gen sehr lang­wie­rig sind, oder aber, dass in der Befund­auf­nah­me Mes­sun­gen oder ande­re Kon­trol­len statt­fin­den, die über einen län­ge­ren Zeit­raum die Mit­wir­kung bei­der Kon­tra­hen­ten erfor­dern. Anwäl­ten wird das viel­leicht zu mono­ton und sie war­ten der­weil anders­wo auf das Ende der Tätig­kei­ten. In sol­chen Gele­gen­hei­ten kön­nen sich unter sanf­tem Anstoß des Sach­ver­stän­di­gen direk­te Gesprä­che zwi­schen den Par­tei­en zur Sache erge­ben, in denen die eine oder ande­re Facet­te des Ver­fah­rens geklärt und mög­li­che Aus­we­ge bespro­chen wer­den können.

Gren­zen beachten

Bei all­dem gilt es, gebo­te­ne Gren­zen zu beach­ten. Das ist zum einen die Erfor­der­nis, kei­ner­lei Druck aus­zu­üben oder gar mani­pu­la­tiv zu sein. Das ist abso­lut tabu. Zum ande­ren darf kei­nes­falls – das sei noch­mals ein­dring­lich erwähnt – in recht­li­che Ange­le­gen­hei­ten ein­ge­grif­fen wer­den. Der Sach­ver­stän­di­ge muss auf fach­li­cher Ebe­ne wir­ken. Sein Ein­fluss kann aber zur Ver­bes­se­rung der Atmo­sphä­re zwi­schen den Streit­par­tei­en bei­tra­gen. Aus der so ent­spann­ten und damit güns­ti­gen Situa­ti­on her­aus hat sein sach­lich begrün­de­ter Ver­gleichs­vor­schlag bei den Par­tei­en und ihren Ver­tre­tern bes­se­re Chan­cen auf Zustim­mung, was wie­der­um das Ver­fah­ren ent­schei­dend beschleu­ni­gen kann.

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