Der Gutachtensauftrag militärisch gesehen

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MAuf­trag ist Auf­trag. Aber: Wür­de ein und der­sel­be Auf­trag von allen dafür Qua­li­fi­zier­ten in glei­cher Vor­gangs­wei­se aus­ge­führt wer­den? Natür­lich nicht, wir kön­nen aber von­ein­an­der ler­nen. Kön­nen wir auch aus frem­den Tätig­keits­fel­dern etwas abschau­en? Durch­aus mög­lich. Zumin­dest könn­te man sich aber zu die­sem Zweck ein­mal ver­suchs­wei­se in die Sicht einer gänz­lich ande­ren Welt ver­set­zen. Zum Bei­spiel in die des Mili­tärs. Und man könn­te sich die Fra­ge stel­len: Wie wür­de ein Gut­ach­tens­auf­trag abge­wi­ckelt, wenn er nach mili­tä­ri­schen Grund­sät­zen aus­zu­füh­ren wäre? Ein Gedankenexperiment.

Das Befehls­for­mat „All­ge­mei­nes Befehls­sche­ma“ weist ins­ge­samt fünf Ele­men­te auf, deren Bedeu­tun­gen in der Fol­ge stich­wort­ar­tig erläu­tert sind und denen anschlie­ßend eben­falls eini­ge ent­spre­chen­de Ele­men­te aus der qua­li­täts­be­wuss­ten Sach­ver­stän­di­gen­tä­tig­keit gegen­über­ge­stellt sind:

1. Lage

Mili­tär: Feind – Eige­ne Lage – Unterstützung/Nachbarn

 

Sach­ver­stän­di­ger: Ist das eige­nes Poten­zi­al für die zufrie­den­stel­len­de Erle­di­gung des Auf­trags aus­rei­chend? Mach­bar­keits­prü­fung und Risi­ko­ana­ly­se durch­füh­ren. Gege­be­nen­falls Sub­gut­ach­ter beiziehen.

2. Auf­trag

Mili­tär: Auf­trag der Einheit

 

Sach­ver­stän­di­ger: Auf­trags­in­halt, Ter­min­vor­ga­be und Kos­ten­rah­men klar? Wen erfor­der­lich Rück­spra­che und Klä­rung mit Auf­trag­ge­ber.  Wenn unvor­her­ge­se­hen fach­frem­de Pro­ble­me oder Fra­gen auf­tre­ten, Rück­spra­che mit Auf­trag­ge­ber wegen Subgutachter.

3. Durch­füh­rung

Mili­tär: Glie­de­rung, Trup­pen­ein­tei­lung – Geplan­te Kampf­füh­rung – ein­zel­ne Auf­trä­ge – koor­di­nie­ren­de Maßnahmen/gemeinsame Aufträge

 

Sach­ver­stän­di­ger: Vor­gangs­wei­se zur Auf­trags­ab­wick­lung nach fest­ge­leg­tem Plan mit Ein­bin­dung der Betei­lig­ten z. B. in der Befund­auf­nah­me, Beach­tung der erfor­der­li­chen Qua­li­täts­kon­trol­len, z. B. Aus­gangs­prü­fung nach Fer­tig­stel­lung des Gutachtens.

4. Ver­sor­gung

 

Mili­tär: Muni­ti­on – Sani­täts­ver­sor­gung – Verpflegung

Sach­ver­stän­di­ger: Bereit­stel­lung von Soft­ware, Fach­li­te­ra­tur, Nor­men, Vor­schrif­ten; Gege­be­nen­falls Rück­griff auf Fach­kom­pe­tenz Drit­ter etwa für erfor­der­li­che Aus­ar­bei­tun­gen oder Berechnungen.

 

5. Ver­bin­dung

 

Mili­tär: inner­halb der Gruppe/zum Zug (Losungs­wort, Leucht­zei­chen, sons­ti­ge Zei­chen) – Platz des Grup­pen-Kom­man­dan­ten – Platz des Zugs-Kom­man­dan­ten – Fragen/Befragen – Uhrenvergleich

 

Sach­ver­stän­di­ger: Lau­fen­de Kon­takt­hal­tung mit dem Auftraggeber.

Soweit die Gegen­über­stel­lung, hier ein­mal ansatz­wei­se. Letzt­lich lie­ßen sich wohl alle Ele­men­te eines Begut­ach­tungs­auf­tra­ges noch genau­er detail­liert in das mili­tä­ri­sche „Sche­ma“ hin­ein­pres­sen. So gese­hen stimmt die Aus­sa­ge: Auf­trag ist Auftrag.

P.S.: Dank an Har­dy für die Über­mitt­lung des „All­ge­mei­nen Befehlsschema“!

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