Vom Ingenieur zum Ingenieurdienstleister

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Wor­über redet ein jun­ger und begeis­ter­ter Inge­nieur am liebs­ten unter Sei­nes­glei­chen? Ver­mut­lich am ehes­ten über Din­ge rein fach­li­cher, tech­ni­scher Natur. Über Inge­nieur­leis­tun­gen und Pro­ble­me und Lösun­gen, die damit zu tun haben. Mit zuneh­men­der Erfah­rung, bei ver­stärk­ten Kun­den­kon­tak­ten und erst recht mit begin­nen­der Füh­rungs­ver­ant­wor­tung erwei­tert sich der Blick über den Zaun des rein Fach­li­chen hin­aus auf zwi­schen­mensch­li­che sozia­le, kom­mu­ni­ka­ti­ve und hand­lungs­be­zo­ge­ne Erfor­der­nis­se. Dem Inge­nieur erwach­sen all­mäh­lich Anfor­de­run­gen, wie sie sich einem Inge­nieur­dienst­leis­ter stellen.

Die bei­den Rol­len und deren Ansprü­che an die Per­son unter­schei­den sich beträcht­lich. Das ist für den betrof­fe­nen Inge­nieur viel­leicht nicht so deut­lich erkenn­bar, zumal dann, wenn sich der Wan­del schritt­wei­se voll­zieht, wie das in den meis­ten Berufs­lauf­bah­nen vor­kommt. Voll sicht­bar wird der Unter­schied aber im Fall, dass sich der hoff­nungs­vol­le Aspi­rant zur Selbst­stän­dig­keit ent­schließt, denn dann muss er für jene Her­aus­for­de­run­gen gerüs­tet sein, die ein Inge­nieur­dienst­leis­ter übli­cher­wei­se zu erwar­ten hat.

Eine Defi­ni­ti­on zur Klarstellung

Unter einem Inge­nieur­dienst­leis­ter ver­ste­hen wir hier einen Inge­nieur, der sei­ne Tätig­keit ent­we­der frei­be­ruf­lich aus­übt, also als Zivil­tech­ni­ker, oder gewerb­lich im Rah­men eines Inge­nieur­bü­ros*). Es ist klar, dass ein Selbst­stän­di­ger nicht nur fach­lich sehr gut beschla­gen sein muss. Wie schon anfangs ange­deu­tet, sind auch sozia­le und tätig­keits­be­zo­ge­ne Kom­pe­ten­zen not­wen­dig. Abge­se­hen davon wer­den auch ein hohes Maß an Eigen­ver­ant­wor­tung, ethisch sau­be­rer Arbeits­wei­se und pro­fun­de Men­schen­kennt­nis erfor­der­lich sein. Ins­ge­samt ist also eine gereif­te, in ihrem Auf­tritt respek­ta­ble und abge­run­de­te Per­sön­lich­keit gefragt.

Eine Abgren­zung ist den­noch not­wen­dig: Kei­nes­falls ist hier unter einem Inge­nieur­dienst­leis­ter eine Art Leih­ar­bei­ter zu ver­ste­hen oder ein Ver­leih­be­trieb für Per­so­nal mit tech­ni­schen Kennt­nis­sen. Denn spe­zi­ell in Deutsch­land wird der Begriff gebraucht nicht nur für Inge­nieur­bü­ros und bera­ten­de Inge­nieu­re, son­dern auch für eine Art Inge­nieur­un­ter­neh­men, die dem Kun­den Fach­kom­pe­tenz in Form von Leih­per­so­nal zur Ver­fü­gung stellen.

Aus- und Fortbildungsbedarf

In den Inge­nieur­stu­di­en­gän­gen der Tech­ni­schen Uni­ver­si­tä­ten und tech­ni­schen Fach­hoch­schu­len in Öster­reich wer­den die Anfor­de­run­gen an Inge­nieur­dienst­leis­ter nicht gelehrt. Das ist des­halb scha­de, weil doch ein beträcht­li­cher Anteil der Absol­ven­ten spä­ter eigen­ver­ant­wort­lich tätig sein wird, nicht nur in frei­be­ruf­li­cher Selbst­stän­dig­keit, son­dern auch in qua­si-selbst­stän­di­gen Füh­rungs­po­si­tio­nen etwa in Indus­trie­be­trie­ben, für die weit­ge­hend die­sel­ben For­de­run­gen gel­ten. Aber auch die der­zeit lau­fen­den Vor­be­rei­tungs­se­mi­na­re für Zivil­tech­ni­ker und Inge­nieur­bü­ros in Öster­reich zie­len nicht auf ein ganz­heit­li­ches Berufs­bild „Inge­nieur­dienst­leis­ter“ ab.

Erschwe­rend kommt in der beob­ach­te­ten Pra­xis noch hin­zu, dass vie­le Inge­nieu­re, die sich für die Selbst­stän­dig­keit ent­schlie­ßen, zwar an fach­lich-tech­ni­schen Lern­in­hal­ten Freu­de haben, allem Nicht-Tech­ni­schen aber – um es mil­de zu for­mu­lie­ren – eher defen­siv gegen­über­ste­hen. Dies trotz der meist unter­schwel­lig vor­lie­gen­den Ein­sicht, sich auch den erwähn­ten sozia­len und hand­lungs­spe­zi­fi­schen Aus­bil­dungs­er­for­der­nis­sen des künf­ti­gen Beru­fes des Inge­nieur­dienst­leis­ters irgend­wann stel­len zu müs­sen, aber halt nicht sofort und mög­lichst nicht zu inten­siv. Das kann sich erfah­rungs­ge­mäß dahin­ge­hend rächen, dass der Berufs­ein­stei­ger sei­ne zwei­fel­los her­vor­ra­gen­den tech­ni­schen Kennt­nis­se auf dem Markt nicht zur Gel­tung brin­gen kann und sich nach zwei bis drei müh­sa­men Jah­ren wie­der in die Unselbst­stän­dig­keit ver­ab­schie­den muss.

Fazit

Von einem selbst­stän­di­gen Inge­nieur wird wesent­lich mehr erwar­tet, als dass er fabel­haf­te Inge­nieur­leis­tun­gen voll­bringt. Erst der Erwerb zusätz­li­cher nicht-tech­ni­scher Kom­pe­ten­zen macht ihn zum erfolg­rei­chen Anbie­ter, der am Markt und ange­sichts eines eher rau­en Wett­be­werbs bestehen kann. Zur­zeit muss er aber den Weg zum nach­hal­tig erfolg­rei­chen Inge­nieur­dienst­leis­ter eher auf sich allein gestellt und im Sin­ne von Karl Pop­per noch weit­ge­hend durch Ver­such und Irr­tum fin­den. Eine sys­te­ma­ti­sche Vor­be­rei­tung dafür oder gar eine geziel­te Aus­bil­dung fehlt noch. Es ist zu hof­fen, dass der Bedarf, der hier besteht, mög­lichst bald von Aus­bil­dungs­in­sti­tu­tio­nen und Stan­des­ver­tre­tun­gen erkannt wird und dass Pro­gram­me ent­ste­hen, die nicht nur künf­ti­gen Inter­es­sen­ten die­nen, son­dern letzt­lich auch deren Kun­den und Klienten.

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*) Im deut­schen, aber außer­ös­ter­rei­chi­schen Sprach­raum bezeich­net man Absol­ven­ten einer Uni­ver­si­tät oder Fach­hoch­schu­le als Inge­nieu­re und Absol­ven­ten von Tech­ni­ker­schu­len als Tech­ni­ker. Selt­sa­mer­wei­se ist es in Öster­reich genau umge­kehrt: Zivil­tech­ni­ker müs­sen einen Hoch­schul­ab­schluss vor­wei­sen kön­nen, Inge­nieu­re kom­men auch aus Technikerschulen.

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