Umfrage: Was Richter vom Sachverständigen erwarten (10)

Adler

Mar­ke­ting­fach­leu­te war­nen davor, Kon­su­men­ten zu fra­gen, was man an sei­nem Pro­dukt oder sei­ner Leis­tung opti­mie­ren könn­te. Bes­ser soll­te man künf­ti­ge Erwar­tun­gen vor­weg­neh­men und den poten­ti­el­len Käu­fer damit über­ra­schen. Da ist was dran: So ist Apple zum bahn­bre­chen­den Tech­no­lo­gie- und Markt­füh­rer gewor­den. Oder anders­her­um: Was wäre aus Herrn Mate­schitz gewor­den, hät­te er vor zwan­zig Jah­ren sei­ne Idee zu einem Ener­gie­ge­tränk von mei­ner Mei­nung abhän­gig gemacht? Er wür­de immer noch Zahn­pas­ta ver­kau­fen. Fra­gen hat aber abso­lut Sinn, wenn es ums Die­nen geht …

…was viel­leicht alt­mo­disch klingt, aber stets aktu­ell ist, denn schließ­lich sind auch Gerichts­sach­ver­stän­di­ge im bes­ten Wort­sinn als Hel­fer des Rich­ters Die­ner im Rechts­sys­tem. Wer gezielt hel­fen will, muss aber genau wis­sen, wie er hel­fen kann. Daher ist es nahe­lie­gend, Rich­ter danach zu fra­gen, was sie sich von einem Sach­ver­stän­di­gen erwar­ten, genau­er gesagt, wel­che Eigen­schaf­ten er haben soll. Dabei ist mir wich­tig, dass die Ant­wort spon­tan kommt.

Bewun­derns­wert an Juris­ten und beson­ders an Rich­tern fin­de ich ihre Fähig­keit, exakt und tref­fend zu for­mu­lie­ren, sei es, um kom­ple­xe Sach­ver­hal­te auf den Punkt zu brin­gen oder auch nur um Mei­nun­gen in weni­gen Wor­ten dif­fe­ren­ziert dar­zu­le­gen. Das haben wir Tech­ni­ker lei­der meist nicht aus unse­rer Aus­bil­dung mit­neh­men kön­nen, aber hier die­nen Rich­ter wie­der­um uns und wir dür­fen dank­bar Ler­nen­de sein.

Zum The­ma: die Fra­ge lau­te­te auch dies­mal wieder:

„Was sind aus Ihrer Sicht die wich­tigs­ten drei per­sön­li­chen Eigen­schaf­ten, die ein Sach­ver­stän­di­ger haben sollte?“

Die Ant­wort ist anony­mi­siert wiedergegeben.

Rich­ter eines Lan­des­ge­richts für Zivil­rechts­sa­chen, März 2015: 

Anfor­de­run­gen an einen Sach­ver­stän­di­gen sind:

Fach­li­che Kompetenz;

Sach­lich­keit, vor allem dann, wenn dem Sach­ver­stän­di­gen Kri­tik ent­ge­gen­schlägt, muss er in der Lage sein, die­ser Kri­tik sach­lich und gelas­sen zu begegnen;

Er muss sein Gut­ach­ten ver­tei­di­gen, aber bereit sein, Kor­rek­tu­ren zu akzep­tie­ren, wenn sich Grund­la­gen ändern und er muss auch bereit sein, Feh­ler zuzugeben.

Des Wei­te­ren war der Rich­ter dan­kens­wer­ter­wei­se auch bereit, auf mei­ne Fra­ge ein­zu­ge­hen, wel­che drei per­sön­li­chen Eigen­schaf­ten eine Rich­te­rin oder ein Rich­ter haben muss.

Sei­ne Antwort:

Anfor­de­run­gen an eine Rich­te­rin, einen Rich­ter sind:

Unpar­tei­lich­keit;

Ent­schei­dungs­freu­dig­keit;

Sich in die Posi­ti­on ande­rer, beson­ders in die der Par­tei­en, ver­set­zen können.

Ihre Kom­men­ta­re sind willkommen!

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