Aus der SV-Praxis: Bitte keine Un-Sicherheitsventile!

Si-Ventil

Im Lau­fe der Sach­ver­stän­di­gen­tä­tig­keit schei­nen sich bestimm­te Vor­komm­nis­se und Sach­ver­hal­te in fast regel­mä­ßi­ger Wei­se zu wie­der­ho­len. Dazu gehö­ren Pro­ble­me rund um Sicher­heits­ven­ti­le, ins­be­son­de­re sol­cher, die zu Warm­was­ser­be­rei­tern gehö­ren. Komi­scher­wei­se tre­ten die­se zumeist erst dann auf, wenn die besag­ten Ven­ti­le ihre eigent­li­che Funk­ti­on in vol­lem Aus­maß wahr­neh­men und so rich­tig „Dampf“ ablas­sen müs­sen. Oder aber sie sind unrich­tig instal­liert und kön­nen ihre Auf­ga­be daher nicht oder nur unzu­rei­chend erfül­len. Eini­ge Tipps zur Ver­mei­dung von Unbill.

Sicher­heits­ven­ti­le fin­det man zum Bei­spiel in jedem Haus­halt, in dem ein Warm­was­ser­be­rei­ter (Boi­ler) sei­nen Dienst tut. Kor­rekt spricht man von feder­be­las­te­ten Mem­bran-Sicher­heits­ven­ti­len. Sie sind dazu da, Über­druck im Warm­was­ser­be­rei­ter zu ver­mei­den: Wird Was­ser erwärmt, dehnt es sich aus, das Sicher­heits­ven­til öff­net bei etwa 6 bar und lässt das expan­die­ren­de Was­ser trop­fen­wei­se abflie­ßen. Dazu muss eine mit einem Trich­ter ver­se­he­ne Abfluss­lei­tung vor­han­den sein, die man umgangs­sprach­lich auch als Tropf­lei­tung bezeich­net. So weit, so gut.

Im Zusam­men­hang mit Sicher­heits­ven­ti­len gel­ten ent­spre­chend all­ge­mein aner­kann­ten Regeln der Tech­nik eini­ge wich­ti­ge Anfor­de­run­gen, die hier genannt wer­den sol­len. Zugleich wird auf Pro­ble­me hin­ge­wie­sen, wenn genann­te Regeln miss­ach­tet werden.

Die Tropf­lei­tung muss aus­rei­chend bemes­sen und darf nicht ver­kalkt sein

Wie jedes tech­ni­sche Gerät kann auch ein Sicher­heits­ven­til ver­sa­gen. Oder aber der Druck in der Ver­sor­gungs­lei­tung steigt an, weil ein vor­ge­schal­te­tes Druck­min­der­ven­til ver­sagt – alles schon dage­we­sen. In so einem Fall tre­ten gro­ße Was­ser­men­gen aus, die über die Tropf­lei­tung abflie­ßen soll­ten. Ist die Tropf­lei­tung zu klein bemes­sen oder ver­kalkt, läuft das Was­ser über und eine Über­schwem­mung mit mög­li­cher­wei­se sehr unan­ge­neh­men Aus­wir­kun­gen kann die Fol­ge sein. Die Regeln der Tech­nik geben außer­dem für die Ablauf­lei­tung bestimm­te Min­dest­durch­mes­ser vor, die unbe­dingt ein­zu­hal­ten sind.

Es wird oft zu wenig beach­tet, dass – wie dies auch in ein­schlä­gi­gen tech­ni­schen Regel­wer­ken gefor­dert wird – eine Tropf­lei­tung so dimen­sio­niert sein soll, dass sie auch im schlimms­ten Fall eines Gebre­chens die aus­tre­ten­de Was­ser­men­ge gefahr­los abfüh­ren kann. In der Pra­xis ist die­se Mög­lich­keit lei­der sehr oft nicht gegeben.

Der Ven­til­aus­lauf muss frei sicht­bar und darf nicht fest ange­schlos­sen sein

Aus man­nig­fa­chen Grün­den wird der Ven­til­aus­lauf ent­ge­gen den Bestim­mun­gen in tech­ni­schen Richt­li­ni­en oft fest und nicht ein­seh­bar mit Ablauf­lei­tun­gen ver­bun­den. Etwa wenn – wie sehr oft – der Warm­was­ser­be­rei­ter im Kel­ler auf­ge­stellt ist und ein aus­rei­chen­des Gefäl­le zum Kanal­an­schluss nicht gege­ben ist. Die­se Situa­ti­on hat den Nach­teil, dass etwa ein Nicht­funk­tio­nie­ren des Ven­tils und ein dadurch ver­ur­sach­ter schlei­chen­der Was­ser­ver­lust nicht fest­ge­stellt wer­den kann oder den, dass nicht kon­trol­liert wer­den kann, ob die  Tropf­lei­tung noch völ­lig frei­en Durch­gang hat und nicht ver­legt ist.

In einem sol­chen Fall soll­te unbe­dingt eine Ände­rung mit frei lie­gen­dem Aus­lauf ange­strebt wer­den, etwa durch Höher­set­zen des Sicher­heits­ven­tils oder durch ande­re tech­ni­sche Maßnahmen.

Die kor­rek­te Ein­bau­la­ge des Ven­tils ist zu beachten

Aus den Mon­ta­ge­an­lei­tun­gen der Her­stel­ler ist zu ent­neh­men, dass Sicher­heits­ven­ti­le in einer bestimm­ten Lage, vor­zugs­wei­se mit Ein­tritt unten und Haupt­ach­se senk­recht ein­zu­bau­en sind. Der Grund liegt dar­in, dass auf die­se Wei­se die Funk­ti­on der Ven­ti­le lang­fris­tig am bes­ten gege­ben ist. Auch auf die­sen Hin­weis wird in der Pra­xis sehr oft nicht geachtet.

Sicher­heits­ven­ti­le für Solar­an­la­gen benö­ti­gen Auffangbehälter

Das aus Sicher­heits­ven­ti­len von Warm­was­ser­be­rei­tern aus­tre­ten­de Trink­was­ser kann natur­ge­mäß direkt in den Kanal abge­las­sen wer­den. Anders ist die Situa­ti­on bei Sicher­heits­ven­ti­len für Solar­an­la­gen: Solar­flüs­sig­keit mit Frost­schutz muss bei Aus­tritt aus dem Sicher­heits­ven­til in einem tem­pe­ra­tur­be­stän­di­gen und aus­rei­chend gro­ßen Behäl­ter auf­ge­fan­gen wer­den können.

Fazit

Zu oft ist den Ver­ant­wort­li­chen nicht bewusst, dass die Nicht­be­ach­tung simp­ler Grund­sät­ze not­wen­di­ge und nütz­li­che Sicher­heits­ven­ti­le zu Un-Sicher­heits­ven­ti­len wer­den lässt. Bei­na­he alle Schä­den, die mir in der Pra­xis im Zusam­men­hang mit Sicher­heits­ven­ti­len unter­ge­kom­men sind und ins­ge­samt etli­che hun­dert­tau­send Euro betra­gen haben, hät­ten sich bei Ein­hal­tung der oben genann­ten Anfor­de­run­gen ver­mei­den lassen.

Daher gilt: Bei Sicher­heits­ven­ti­len ist eine fach­ge­rech­te Instal­la­ti­on abso­lu­te Bedin­gung für wirk­li­che Betriebs­si­cher­heit und jeg­li­che Schadensvermeidung!

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