Messen statt raten!

Wärmezähler

Wir hören zur­zeit viel von Ener­gie­ef­fi­zi­enz, die Not­wen­dig­keit des Ener­gie­spa­rens und des ver­ant­wor­tungs­vol­len Umgangs mit Ener­gie ist den meis­ten von uns bewusst, nach­hal­ti­ger Umgang mit Res­sour­cen wird uns aus allen Rich­tun­gen gepre­digt usw. Das ist alles schön und gut. Aber auf der Ebe­ne der Pra­xis, der Umset­zung, des Bau­es und Betriebs von tech­ni­schen Anla­gen ist davon aus mei­ner Sicht noch immer viel zu wenig ange­kom­men. In Abwand­lung eines alten Thea­ter­wor­tes lie­ße sich sagen: „Der Wor­te sind genug gewech­selt, lasst uns end­lich Taten sehen.“ Eini­ge Bei­spie­le dafür, was zu tun ist.

Vie­le Betrei­ber, für die Ener­gie­kos­ten ein beträcht­li­ches Bud­get­pos­ten dar­stel­len, jam­mern über das vie­le Geld, das da so ver­schwin­det, küm­mern sich aber wenig dar­um, wie ihre Hei­zungs­an­la­ge betrie­ben wird. Dabei liegt hier sehr oft der Schlüs­sel zu einer Kos­ten­sen­kung. Dazu genügt es aber nicht, am grü­nen Tisch zu raten, was zu tun sei, hier hilft nur messen!

Wär­me­er­zeu­gung mit Biomasse 

Es soll­te lang­sam Stan­dard wer­den, dass ein Betriebs- oder Woh­nungs­ei­gen­tü­mer nicht nur weiß, wel­che Men­ge an Hack­schnit­zeln oder Pel­lets die Anla­ge ver­braucht, son­dern auch erfährt, wie viel Wär­me aus dem Brenn­stoff tat­säch­lich gewon­nen wor­den ist. Dazu muss nach der Heiz­kes­sel­an­la­ge ein Wär­me­men­gen­zäh­ler instal­liert wer­den, der die erzeug­te Wär­me erfasst. Wer­den die in einer Peri­ode von einem Jahr erzeug­te Wär­me­men­ge und die gelie­fer­te Brenn­stoff­wär­me­men­ge mit­ein­an­der ver­gli­chen, dann lässt sich dar­aus der Nut­zungs­grad errech­nen, der Aus­kunft dar­über gibt, ob die Anla­ge gut funk­tio­niert oder nicht.

Anla­gen mit Wärmepumpen

Auch hier lässt sich der Strom­ver­brauch etwa einer Jah­res­pe­ri­ode sehr leicht durch Able­sen des Strom­zäh­lers vor­her und nach­her fest­stel­len. Was in den meis­ten Fäl­len fehlt, ist die Kennt­nis dar­über, wie­viel Wär­me von der Wär­me­pum­pe damit im sel­ben Zeit­raum erzeugt hat. Dazu wäre wie­der­um der Ein­bau eines Wär­me­men­gen­zäh­lers erfor­der­lich. Meh­re­re Her­stel­ler von Wär­me­pum­pen bie­ten bereits werks­sei­tig ein­ge­bau­te Zäh­ler an. Man­che sind auch in der Lage zu unter­schei­den, wel­che Wär­me­men­gen für die Hei­zungs­an­la­ge und wel­che für die Warm­was­ser­be­rei­tung erfor­der­lich waren. Mit sol­chen Anga­ben las­sen sich sehr genau Jah­res­ar­beits­zah­len errech­nen. Damit ist auch eine Kon­trol­le dahin­ge­hend mög­lich, ob die Ver­spre­chun­gen des Instal­la­teurs ein­ge­hal­ten wer­den oder ob den Bedin­gun­gen einer För­der­stel­le ent­spro­chen wird.

Meh­re­re Verbraucher

In Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern ist es ohne­hin Stan­dard, dass die Ver­bräu­che für Heiz­wär­me wohnungs­weise getrennt erfasst wer­den. Es exis­tie­ren jedoch auch Fäl­le von grö­ße­ren Gebäu­den, die viel­leicht als Ein­fa­mi­li­en­häu­ser kon­zi­piert sind, jedoch zeit­wei­se oder auf Dau­er getrenn­te Wohn­ein­hei­ten besit­zen, etwa für bestimm­te Fami­li­en­mit­glie­der, für Ein­lie­ger oder auch zur zeit­wei­li­gen Ver­mie­tung. Für sol­che Situa­tio­nen ist eben­falls eine getrenn­te Mess­mög­lich­keit zumin­dest für die Heiz­ener­gie sinn­voll, um von vorn­her­ein Unstim­mig­kei­ten zu ver­mei­den. Jemand soll­te aber damit betraut sein, die not­wen­di­gen Able­sun­gen der Anzei­ge­wer­te auch tat­säch­lich durchzuführen.

Ener­gie­ver­brau­cher in Betrieben

In bestimm­ten Betrie­ben gibt es Ver­brau­cher, die wegen einer genaue­ren Kos­ten­zu­ord­nung, aus betrieb­li­chen Über­le­gun­gen oder zur Fest­stel­lung der Sinn­haf­tig­keit geplan­ter ener­gie­spa­ren­der Inves­ti­tio­nen wär­me­tech­nisch getrennt erfasst wer­den sol­len. In den Abgän­gen der Hei­zungs­ver­tei­ler wer­den dann eben­falls Wär­me­men­gen­zäh­ler instal­liert, deren Able­sung aber regel­mä­ßig erfol­gen soll, was in grö­ße­ren Unter­neh­men zum Bei­spiel sehr ele­gant durch Ein­bin­dung in die zen­tra­le Leit­tech­nik mög­lich ist. Ener­gie­ma­nage­ment ist in der­ar­ti­gen Betrie­ben meist ohne­hin gege­ben, sodass aus den ermit­tel­ten Mess­ergeb­nis­sen die ent­spre­chen­den Schluss­fol­ge­run­gen gezo­gen wer­den kön­nen und das Set­zen geeig­ne­ter Maß­nah­men mög­lich ist.

Ein Wort noch zu den Kosten

Das die bespro­che­nen Maß­nah­men etwas kos­ten, ist klar. Wär­me­zäh­ler wird man dann nicht ein­bau­en, wenn die Kos­ten dafür in kei­nem Ver­hält­nis zum Nut­zen ste­hen, oder dann, wenn jemand Bio-Brenn­stoff kos­ten­los zur Ver­fü­gung hat. Ansons­ten lie­gen die Kos­ten meist in einem Bereich von einem Bruch­teil der Ener­gie­kos­ten. Sehr oft schon las­sen sich aus der Erfas­sung der Ener­gie­ver­bräu­che ein­fa­che Maß­nah­men ablei­ten, etwa eine Neu­jus­tie­rung oder gering­fü­gi­ge tech­ni­sche Ver­bes­se­run­gen, die die Inves­ti­ti­ons­kos­ten für die Mess­ein­rich­tun­gen rasch wie­der auf­wie­gen. Ent­schei­dend bleibt, dass Ver­min­de­run­gen des Ener­gie­ver­brau­ches immer auch gleich­be­deu­tend sind mit Scho­nung von Res­sour­cen und Umwelt.

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