Sachverständige fragen oder sachverständige Fragen (2)

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Frage

Fra­gen beant­wor­ten gehört zu den Kern­auf­ga­ben eines Sach­ver­stän­di­gen. Im Fall eines Gerichts­auf­tra­ges sind die­se meist klar und unmiss­ver­ständ­lich vor­ge­ge­ben, in ande­ren Fäl­len braucht der Auf­trag­ge­ber Hil­fe zur For­mu­lie­rung, die schlich­te Anfor­de­rung „mochn’s ma a Guto­chtn“ reicht für einen Gut­ach­tens­auf­trag nicht aus. Eine ande­re Art von Fra­gen stel­len Sach­ver­stän­di­ge an Kol­le­gen: meist sind es sol­che fach­li­cher Art, ande­re betref­fen Moda­li­tä­ten der Durch­füh­rung, wie­der­um ande­re die Gut­ach­tens­ge­stal­tung. Aus aktu­el­len Anfra­gen von und Gesprä­chen mit Kol­le­gen sind nach­ste­hend wie­der­um eini­ge ausgewählt.

Fra­ge #4:

In einem Fall soll ich, nach Infor­ma­ti­on des Klags­ver­tre­ters, in der nächs­ten Bespre­chung eine Media­to­ren­rol­le ein­neh­men, um einen ev. Ver­gleich zu ermög­li­chen. Darf ich bzw. soll ich als Media­tor agieren?

Ant­wort:

Natür­lich ist es für einen tech­ni­schen Sach­ver­stän­di­gen mög­lich, als Media­tor zu agie­ren. Schließ­lich kann es im Rah­men des Ver­fah­rens eine wert­vol­le Hil­fe sein, den Kon­flikt zu ent­schär­fen oder gar bei­zu­le­gen. Aller­dings muss man sich die Auf­ga­be zutrau­en und soll­te über ent­spre­chen­de Fähig­kei­ten ver­fü­gen, so etwas in ange­mes­se­ner und für die Par­tei­en vor­teil­haf­ten Art und Wei­se durch­zu­füh­ren, wozu aber eine län­ge­re Berufs­er­fah­rung und eine gewis­se Grund­kennt­nis im Umgang mit Men­schen aus­rei­chend sein müsste.

Fra­ge #5:

Bei einem ande­ren Fall wur­de die Erd­wär­me­son­den­an­la­ge von einer Fir­ma errich­tet, die es durch Kon­kurs nicht mehr gibt. Die­se Anla­ge ist mei­ner Ein­schät­zung nach zu klein. Wie weit ist der Instal­la­teur, der dann die Wär­me­pum­pen­an­la­ge inkl. der Hei­zungs­an­la­ge errich­tet hat, ver­pflich­tet dies zu über­prü­fen bzw. dar­auf hin­zu­wei­sen? Kann ich das begründen?

Ant­wort:

Aus rein tech­ni­scher Sicht ist dazu anzu­mer­ken: Wer eine Auf­ga­be über­nimmt, muss sich sicher sein, dass er sie auch ord­nungs­ge­mäß aus­füh­ren kann. Dazu gehört auch die Pflicht, sorg­fäl­tig vor Über­nah­me des Auf­tra­ges die Rah­men­be­din­gun­gen für den Auf­trag – soweit ihm zumut­bar – zu über­prü­fen und im Fall, dass Unstim­mig­kei­ten vor­lie­gen, zu war­nen oder gar den Auf­trag abzu­leh­nen. Wenn also der Instal­la­teur auf der Basis der von einem ande­ren Unter­neh­men errich­te­ten Boh­rung wei­ter­ar­bei­tet, über­nimmt er für das Gewerk mei­ner Ansicht nach letzt­lich die Gesamt­ver­ant­wor­tung und muss für eine Fehl­funk­ti­on gera­de­ste­hen. Es sei denn, an der Boh­rung läge ein grund­sätz­li­cher Man­gel vor, der zuvor für den Instal­la­teur mit zumut­ba­rem Auf­wand nicht fest­zu­stel­len gewe­sen wäre.

Fra­ge #6:

In einem ande­ren Fall habe ich bei der ers­ten Befund­auf­nah­me bei einem uralten Zen­tral­hei­zungs­kes­sel (Bau­jahr ca. 1920) über­se­hen, dass die vier seit­li­chen, ver­ti­ka­len, was­ser­füh­ren­den Bau­tei­le zusam­men­hän­gen, weil ich eine obe­re Abdeck­plat­te nicht abge­schraubt habe. Nach­dem der Besit­zer die­sen Kes­sel durch einen Schlos­ser hat abdich­ten bzw. soweit sanie­ren hat las­sen, dass er ihn behei­zen kann, wur­de die­se Ver­bin­dung fest­ge­stellt und mir in einer ergän­zen­den Befund­auf­nah­me gezeigt. Wie weit bin ich ver­pflich­tet ein Gerät zu zer­le­gen bzw. aus­ein­an­der­zu­schrau­ben, um bei der 1. Befund­auf­nah­me alle Details erken­nen zu können?

Ant­wort:

An Gerä­ten oder Anla­gen lege ich prin­zi­pi­ell nicht selbst Hand an, es sei denn, es erscheint abso­lut not­wen­dig oder zumin­dest sinn­voll und die Par­tei­en sind damit und mit mög­li­chen Fol­gen (z.B. einer Beschä­di­gung) ein­ver­stan­den, etwa, wenn die Funk­ti­on eines alten Ven­tils über­prüft wer­den soll. Bei einem mir unbe­kann­ten Kes­sel wer­de ich jeman­den bei­zie­hen, der den Kes­sel kennt und soll­te das nicht mög­lich sein, mit einem Fach­un­ter­neh­men, dem zuvor erlaubt wor­den ist, am Kes­sel Arbei­ten vor­zu­neh­men, den Kes­sel gemein­sam unter­su­chen und sei­nen genau­en Zustand soweit ein­seh­bar fest­stel­len und dies gege­be­nen­falls in Abstim­mung mit den Par­tei­en zu einem getrenn­ten Zeit­punkt, um dies ohne Hek­tik durch­füh­ren zu können.

Sie, lie­ber Leser, lade ich wie­der­um herz­lich ein, mit­zu­dis­ku­tie­ren: Was wür­den sie anders oder bes­ser machen? Jede kon­struk­ti­ve Mei­nung ist willkommen!

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