Umfrage: Was Richter vom Sachverständigen erwarten (2)

Der Vor­teil eines Inter­views liegt in der Unmit­tel­bar­keit der Reak­ti­on der oder des Befrag­ten. Lan­ges Über­le­gen ist meist nicht mög­lich, die Aus­sa­gen sind direk­ter, mit­un­ter auch emotionaler.

Dazu hat der Inter­view­er die Gele­gen­heit, nach­zu­ha­ken und das Gesag­te prä­zi­sie­ren zu las­sen. Die Aus­sa­gen geben die Erwar­tun­gen der befrag­ten Rich­te­rin­nen und Rich­ter an Sach­ver­stän­di­ge wie­der und sind des­halb so wert­voll, weil die­se Erwar­tun­gen ja nicht oder nur sel­ten aus­ge­spro­chen wer­den kön­nen, ganz ein­fach des­halb, weil  Zeit und Gele­gen­heit dazu meist nicht gege­ben sind. Aber – offen gefragt – fehlt nicht auch oft das Inter­es­se der Sach­ver­stän­di­gen selbst?

Die Mei­nung des Auf­trag­ge­bers lie­fert den bes­ten Roh­stoff für unse­re stän­di­ge Ver­bes­se­rung. Außer­dem zei­gen die Aus­sa­gen, wie weit unse­re eige­nen Vor­stel­lun­gen von Sach­ver­stän­di­gen Qua­li­tät mit denen des Rich­ters über­ein­stim­men. Kras­ses Bei­spiel: Es wäre ja sinn­los, das ohne­hin schon gute Erschei­nungs­bild der Gut­ach­tens­aus­fer­ti­gung noch wei­ter ver­bes­sern zu wol­len, wen in der Gut­ach­tens­er­ör­te­rung der Sach­ver­stän­di­ge den Gut­ach­tens­in­halt nicht ver­deut­li­chen kann.

Nun aber zur Sache. Mei­ne Fra­ge in den Inter­views lau­te­te mit gerin­gen Varia­tio­nen etwa so:

„Was sind aus Ihrer Sicht die wich­tigs­ten drei Din­ge (per­sön­li­che Eigen­schaf­ten, Ver­hal­tens­wei­sen etc.), die ein Sach­ver­stän­di­ger haben sollte?“

Im Anschluss dar­an habe ich die­sel­be Fra­ge auch im Hin­blick auf Rich­te­rin oder Rich­ter gestellt. Das soll­te uns Sach­ver­stän­di­gen hel­fen, sie bes­ser unter­stüt­zen zu kön­nen.  Alle Befrag­ten haben mit­ge­macht, allen Inter­view­part­nern sei an die­ser Stel­le wie­der­um für ihre Bereit­schaft und Offen­heit gedankt. Die Ant­wor­ten habe ich pro­to­kol­liert und gebe sie anony­mi­siert wie­der. Zwei­tes Interview:

Rich­te­rin eines Lan­des­ge­rich­tes, Mai 2012: 

Ein Sach­ver­stän­di­ger sollte …

-          fach­li­che Kom­pe­tenz aufweisen,

-          Sach­ver­hal­te erklä­ren kön­nen, so dass sie auch ein Laie (wenigs­tens halb­wegs) ver­steht und eine gewis­se Elo­quenz besitzen,

-          quer­den­ken kön­nen: er soll­te ein gewis­ses Gefühl dafür haben, was recht­lich geht.

Ergän­zend mein­te die Rich­te­rin, dass bei Tech­ni­kern eine gewis­se Gefahr besteht, sich zu ver­zet­teln, zum Bei­spiel wenn sie unbe­dingt wis­sen wol­len, war­um etwas nicht funk­tio­niert, ohne aber den Gerichts­auf­trag dafür zu haben.

Zu den Eigen­schaf­ten einer Rich­te­rin, eines Richters:

Eine Rich­te­rin, ein Rich­ter sollten …

-          fach­li­che (recht­li­che) Kom­pe­tenz besitzen,

-          sozia­le Kom­pe­tenz haben,

-          ver­ba­le Dar­stel­lungs- und Aus­drucks­fä­hig­keit aufweisen,

-          Ent­schei­dungs­kom­pe­tenz haben.

Für bei­de, Richter(in) und Sach­ver­stän­di­ge merkt sie an:  Wir benö­ti­gen Team­ar­beit, Zusam­men­spiel und Offenheit.

Was ist Ihre Mei­nung dazu? Wir freu­en uns über Ihre Kommentare!

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